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Zu den Folgen der unrichtigen Behauptung des Autoverkäufers „ins Blaue hinein“, der zu verkaufende Gebrauchtwagen sei unfallfrei
Ein Gebrauchtwagenhändler, der trotz einer erkennbaren Nachlackierung des gebrauchten Pkws gegenüber dem Käufer angibt, von einem Unfallschaden nichts zu wissen, geht ein hohes Risiko ein. Stellt sich nämlich ein Vorschaden heraus, so hat er gegen Rücknahme des Wagens den Kaufpreis zurückzuerstatten – und zusätzlich den finanziellen Schaden des Käufers zu ersetzen.
So nachzulesen in einem unlängst gefällten Urteil des Landgerichts Coburg. Ein beklagter Gebrauchtwagenhändler büßte dabei nicht nur den Kaufpreis von 10.500.- DM wieder ein, sondern mußte der Käuferin auch noch ca. 2.000.- DM an ... weiter lesen
Schleswig (jur). Wenn Autokäufer erkennbar einen Fünftürer bestellen wollten, müssen sie dem Händler einen Dreitürer nicht abnehmen. Das gilt auch, wenn die unterschriebene Bestellung ein Chiffrekürzel enthält, das für einen Dreitürer steht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag, 21. März 2016, bekanntgegebenen Urteil in Schleswig entschied (Az.: 17 U 66/15).
Im Streitfall war die Kundin einen Fünftürer Probe gefahren. Im nachfolgenden Verkaufsgespräch war dann noch über die Ausstattung gesprochen worden, etwa die Motorstärke und ein Navigationsgerät. Von den Türen war dagegen nicht die Rede. Die Kundin ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Kaufrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Das Oberlandesgericht Bamberg hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb Stellung genommen. In dem einen Fall ging es um unangenehme, in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen auftretende Geruchsbelästigungen, die von einem technisch unzureichend angelegten (zu wenig Gefälle, zu geringer Durchmesser) Abwasserkanal im Keller eines Mehrfamilienwohnhauses ausgingen. Im zweiten Fall handelte es sich um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall der Westseite eines Einfamilienhauses. Beide Mängel waren bei einmaliger und oberflächlicher Besichtigung für den Laien ... weiter lesen
Zur Aufklärungspflicht des Autohändlers darüber, dass der Pkw im Ausland hergestellt und dort auch erstmals zugelassen wurde
Kurzfassung
Ein Gebrauchtwagenhändler muss keine eigenen Erkundigungen anstellen, wo ein Pkw hergestellt und erstmals zugelassen wurde. Wenn er die ausländische Herkunft des Fahrzeuges kennt, muss er den Käufer allerdings ungefragt darauf hinweisen.
Weil eine solche Kenntnis nicht bestand, wies das Landgericht Coburg jetzt die Klage gegen einen Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 12.700,- DM ab. Allgemeine Untersuchungspflichten zur Herkunft des Wagens seien nicht zu bejahen und ein arglistiges Verschweigen des Verkäufers deshalb zu verneinen. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Vom Kauf eines Gebrauchtwagens mit neuem TÜV beim Autohändler können die Kunden zurücktreten, wenn die TÜV-Plakette wegen unzureichender Verkehrssicherheit gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Die Kunden müssen in solchen Fällen dem Händler auch nicht die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, urteilte am Mittwoch, 15. April 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 80/14).
Er gab damit einer Autofahrerin aus Niedersachsen recht. Sie hatte 2012 einen 13 Jahre alten Opel Zafira für 5.000 Euro gekauft. Laut Kaufvertrag sollte der Wagen zuvor eine neue TÜV-Plakette bekommen.
Die Plakette war dann auch am Nummernschild angebracht, ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Werbung für einen Artikel mit einer bestimmten Preisreduzierung eine Eigenschafts-Zusicherung im Sinne des Kaufvertragsrechts darstellt
Kurzfassung
Nichts erfreut den „Schnäppchen-Jäger“ mehr als der Erwerb eines deutlich reduzierten Artikels. Manchmal stellt sich hinterher jedoch heraus, dass die Ersparnis nicht so „satt“ war wie gedacht. Dann kann der preisbewusste Kunde nicht etwa noch einen weitere Herabsetzung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen.
Denn der Marktwert oder der Fabrik-/Großhandelspreis einer Kaufsache sei keine Eigenschaft, die bei Nichtvorhandensein zur Minderung des Kaufpreises berechtige, entschied nun das Amtsgericht Coburg. Und wies deshalb die Klage eines Käufers ab, der ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Was den Menschen an der Küste der Blick aufs Meer, ist den Frankfurtern der auf die Skyline. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am Donnerstag, 12. November 2015, einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil er den den Käufern zugesagten „Skyline-Blick“ nachträglich selbst verbaut hat (Az.: 3 U 4/14).
Das klang vielversprechend: „Der Abend, die Stadt mit ihren Türmen glüht, die Nacht auf der Terrasse mit Freunden“ hieß es im Verkaufsprospekt für eine an einem Park gelegene Frankfurter Eigentumswohnung. Den Käufern war die Wohnung mit angeblich ... weiter lesen
Zur Frage der Haftung des privaten Verkäufers eines über das Internet angebotenen gebrauchten Fahrzeuges für angeblich verschwiegene Vorschäden
Kurzfassung
Hat der Veräußerer eines gebrauchten Pkw`s die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, haftet er für später entdeckte Schäden nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Sonst kann er von dem Käufer nicht in Anspruch genommen werden.
So entschied nun das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst diverser Kosten von 8.000 € ab. Der Käufer habe nicht nachweisen können, dass der Verkäufer einen reparierten Unfallschaden arglistig verschwiegen habe.
Sachverhalt
Die beklagte Verkäuferin bot ihren ... weiter lesen
Kurzfassung
Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen.
Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).
Die Beklagte vertreibt im Wege des Versandhandels Personalcomputer, die nach den Wünschen des Kunden ausgestattet und konfiguriert werden. Der Kläger bestellte schriftlich ein Notebook mit der von ihm gewünschten Ausstattung und verschiedenen Zusatzkomponenten. Nachdem ihm das Notebook mit einem Teil der Zusatzkomponenten geliefert worden war, widerrief der Kläger den Vertrag. Mit der Klage hat er ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein noch nicht gefahrener, aber 18 Monate alter Pkw als „Neufahrzeug“ gilt
Kurzfassung
Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als „Neuwagen“ verkauft werden. Voraussetzung: Der Pkw ist ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die Standzeit nicht mangelhaft geworden.
Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000,- € ab. Die Zusicherung „Neuwagen“ sei gerade nicht mit „fabrikneu“ gleichzusetzen, so dass das Alter nicht schade.
Sachverhalt
Der Kläger hatte bei einem Autohaus eine neue Limousine ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Käufer eines Vorführwagens wegen zahlreicher, vom Verkäufer jeweils kostenlos behobener Mängel dennoch den Kauf rückgängig machen darf
Kurzfassung
Vom „Fun“-Auto zum „Frust“-Wagen: Mehrmals muss der soeben erworbene Bolide in die Werkstatt. Dort werden die aufgetretenen Fehler allerdings stets anstands- und kostenlos beseitigt. Will der Käufer in einem solchen Fall trotzdem den Vertrag rückabwickeln, hat er die behauptete erhöhte Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs nachzuweisen.
In dem vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedenen Fall war einem Käufer eines teueren Autos gerade dies nicht gelungen. Seine Klage gegen den Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 78.500 € gegen ... weiter lesen