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Zu den Folgen der unrichtigen Behauptung des Autoverkäufers „ins Blaue hinein“, der zu verkaufende Gebrauchtwagen sei unfallfrei
Ein Gebrauchtwagenhändler, der trotz einer erkennbaren Nachlackierung des gebrauchten Pkws gegenüber dem Käufer angibt, von einem Unfallschaden nichts zu wissen, geht ein hohes Risiko ein. Stellt sich nämlich ein Vorschaden heraus, so hat er gegen Rücknahme des Wagens den Kaufpreis zurückzuerstatten – und zusätzlich den finanziellen Schaden des Käufers zu ersetzen.
So nachzulesen in einem unlängst gefällten Urteil des Landgerichts Coburg. Ein beklagter Gebrauchtwagenhändler büßte dabei nicht nur den Kaufpreis von 10.500.- DM wieder ein, sondern mußte der Käuferin auch noch ca. 2.000.- DM an ... weiter lesen
Schleswig (jur). Wenn Autokäufer erkennbar einen Fünftürer bestellen wollten, müssen sie dem Händler einen Dreitürer nicht abnehmen. Das gilt auch, wenn die unterschriebene Bestellung ein Chiffrekürzel enthält, das für einen Dreitürer steht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag, 21. März 2016, bekanntgegebenen Urteil in Schleswig entschied (Az.: 17 U 66/15).
Im Streitfall war die Kundin einen Fünftürer Probe gefahren. Im nachfolgenden Verkaufsgespräch war dann noch über die Ausstattung gesprochen worden, etwa die Motorstärke und ein Navigationsgerät. Von den Türen war dagegen nicht die Rede. Die Kundin ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Was den Menschen an der Küste der Blick aufs Meer, ist den Frankfurtern der auf die Skyline. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am Donnerstag, 12. November 2015, einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil er den den Käufern zugesagten „Skyline-Blick“ nachträglich selbst verbaut hat (Az.: 3 U 4/14).
Das klang vielversprechend: „Der Abend, die Stadt mit ihren Türmen glüht, die Nacht auf der Terrasse mit Freunden“ hieß es im Verkaufsprospekt für eine an einem Park gelegene Frankfurter Eigentumswohnung. Den Käufern war die Wohnung mit angeblich ... weiter lesen
Köln (jur). Die Post durfte die Gültigkeit ihrer per Smartphone-App erhältlichen „Mobilen Briefmarken“ nicht auf zwei Wochen beschränken. Ein solches Zeitlimit führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden und ist daher unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 3 U 148/22). Unterdessen hat die Post darauf schon reagiert. Die Gültigkeit beträgt ab sofort drei Kalenderjahre, teilte das Unternehmen mit.
Die „Mobile Briefmarke“ ist ein 2021 eingeführtes System der Post zur Frankierung von Briefen und anderen Sendungen mit dem Smartphone. Über eine App kann hierfür ein „Porto-Code“ gekauft werden. „Den Porto-Code schreiben Sie auf ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Verkäufer von „Schonbezügen“ stillschweigend zusichert, dass die Bezüge nicht das zu schonende Objekt beschädigen
Kurzfassung
Der Verkäufer von „Schonbezügen“ haftet für Abfärbungen auf die zu schonenden Sitzmöbel. Wer solche Überwürfe verkaufe, sichere jedenfalls stillschweigend zu, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht statt Schonung Schäden einträten – befanden jetzt Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg.
Diene ein Kaufgegenstand – wie der Schonbezug - einem ganz bestimmten Zweck, so könne der Käufer zumindest davon ausgehen, dass nicht das krasse Gegenteil dieses Zweckes eintrete. Die Richter sprachen deshalb einem Kunden rund 4.000,- DM Schadensersatz zu. Diese Summe fällt an, um ... weiter lesen
Kurzfassung
Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen.
Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Werbung für einen Artikel mit einer bestimmten Preisreduzierung eine Eigenschafts-Zusicherung im Sinne des Kaufvertragsrechts darstellt
Kurzfassung
Nichts erfreut den „Schnäppchen-Jäger“ mehr als der Erwerb eines deutlich reduzierten Artikels. Manchmal stellt sich hinterher jedoch heraus, dass die Ersparnis nicht so „satt“ war wie gedacht. Dann kann der preisbewusste Kunde nicht etwa noch einen weitere Herabsetzung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen.
Denn der Marktwert oder der Fabrik-/Großhandelspreis einer Kaufsache sei keine Eigenschaft, die bei Nichtvorhandensein zur Minderung des Kaufpreises berechtige, entschied nun das Amtsgericht Coburg. Und wies deshalb die Klage eines Käufers ab, der ... weiter lesen
Kurzfassung
Wer seinen Gebrauchten verkauft und dabei auf Fragen des Käufers zu bestimmten Punkten unvollständig antwortet, läuft Gefahr, dass der Käufer den Kaufvertrag auch nach längerer Zeit rückgängig machen kann.
Das geht aus einer nun vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Verkäuferin eines Pkws mit Targadach hatte bei den Verkaufsverhandlungen die Undichtigkeit ihres Autos bagatellisiert. Als die Käuferin dann buchstäblich feuchte Füße bekam, fühlte sie sich nassgemacht und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos. Mit Erfolg – ca. 17.000.- DM wechseln jetzt erneut die Besitzerin.
Sachverhalt
Die Klägerin interessierte sich 1997 ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Gebrauchtwagenkauf
Informationen zum Sachverhalt:
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Gebrauchtwagenhändler die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Lkw Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Lkws. Der beklagte Kfz-Händler habe den unfallbedingten Abriss der Vorderachse nicht offenbart. Dieser sei zwar im Bereich der Vorderachse behoben worden, nicht jedoch der dadurch ebenfalls entstandene Rahmenschaden. Die Käuferin habe sich bei Vertragsschluss ausdrücklich nach dem Vorliegen eines Rahmen- oder Motorschadens erkundigt, was der Händler verneint habe.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg:
Der zur Entscheidung berufene 4. Zivilsenat des ... weiter lesen
Kurzfassung
Die Garden sind die Prunk-Stücke in den gleichnamigen Sitzungen: ohne Gardeauftritt sind Faschingsveranstaltungen kaum denkbar. Dabei beeindrucken die Tänzerinnen nicht nur durch synchronen Schritt, sondern auch durch die farbenfrohen, passgenauen Kostüme. Umso schlimmer, wenn Letztgenannte nicht mit den Gardemaßen übereinstimmen.
Das berechtige die Besteller, den Kostümerwerb rückgängig zu machen, befand das Landgericht Coburg (bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg) auf die Klage eines Karnevalvereins hin. Folge: die Garde-Schneiderin muss nun 17 Kostüme zurücknehmen und zwei Drittel des Preises von knapp 12.000,- DM rückerstatten.
Sachverhalt
Der klagende Karnevalverein wollte seine Garde ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Käufer eines Vorführwagens wegen zahlreicher, vom Verkäufer jeweils kostenlos behobener Mängel dennoch den Kauf rückgängig machen darf
Kurzfassung
Vom „Fun“-Auto zum „Frust“-Wagen: Mehrmals muss der soeben erworbene Bolide in die Werkstatt. Dort werden die aufgetretenen Fehler allerdings stets anstands- und kostenlos beseitigt. Will der Käufer in einem solchen Fall trotzdem den Vertrag rückabwickeln, hat er die behauptete erhöhte Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs nachzuweisen.
In dem vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedenen Fall war einem Käufer eines teueren Autos gerade dies nicht gelungen. Seine Klage gegen den Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 78.500 € gegen ... weiter lesen
Das OLG Celle hat in einer aktuellen Entscheidung vom 10.12.2009 11U 32/09 eine in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage zu Gunsten des Käufers einer mangelhaften Sache entschieden. In dem von dem Gericht zu entscheidenden Fall hatte die Käuferin ein Fahrzeug erworben, dass zu privaten Zwecken bei der Käuferin Verwendung finden sollte. Als die Käuferin einen Mangel entdeckte und dem Verkäufer Frist zur Mangelbeseitigung und Abholung des Fahrzeuges setzte, war dieser der Auffassung, das Fahrzeug nicht bei der Käuferin abholen zu müssen. Er forderte, dass das Fahrzeug zu ihm verbracht würde. Der Auffassung des Verkäufers folgten in der Vergangenheit auch das OLG München ... weiter lesen