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Kurzfassung
Wer seinen Gebrauchten verkauft und dabei auf Fragen des Käufers zu bestimmten Punkten unvollständig antwortet, läuft Gefahr, dass der Käufer den Kaufvertrag auch nach längerer Zeit rückgängig machen kann.
Das geht aus einer nun vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Verkäuferin eines Pkws mit Targadach hatte bei den Verkaufsverhandlungen die Undichtigkeit ihres Autos bagatellisiert. Als die Käuferin dann buchstäblich feuchte Füße bekam, fühlte sie sich nassgemacht und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos. Mit Erfolg – ca. 17.000.- DM wechseln jetzt erneut die Besitzerin.
Sachverhalt
Die Klägerin interessierte sich 1997 ... weiter lesen
Schleswig (jur). Wenn Autokäufer erkennbar einen Fünftürer bestellen wollten, müssen sie dem Händler einen Dreitürer nicht abnehmen. Das gilt auch, wenn die unterschriebene Bestellung ein Chiffrekürzel enthält, das für einen Dreitürer steht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag, 21. März 2016, bekanntgegebenen Urteil in Schleswig entschied (Az.: 17 U 66/15).
Im Streitfall war die Kundin einen Fünftürer Probe gefahren. Im nachfolgenden Verkaufsgespräch war dann noch über die Ausstattung gesprochen worden, etwa die Motorstärke und ein Navigationsgerät. Von den Türen war dagegen nicht die Rede. Die Kundin ... weiter lesen
Zweibrücken (jur). Ein Autokäufer kann sich wegen eines empfundenen unangenehmen Fahrgefühls bei einer Gefahrenbremsung nicht vom Kaufvertrag lösen. Lassen sich keine Sicherheitsmängel feststellen und reagieren die eingebauten Sicherheitsmechanismen zuverlässig, muss der Händler das Auto nicht zurücknehmen, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 4 U 187/21).
Der Kläger war mit seinem nagelneuen Pkw nicht zufrieden und wollte es wieder an den Händler zurückgeben. Er gab an, bei abrupten Bremsvorgängen ein unsicheres Fahrgefühl zu haben. Der Autokäufer führte zwei abrupte Bremsmanöver an, bei denen er den Eindruck hatte, ... weiter lesen
Köln (jur). Die Post durfte die Gültigkeit ihrer per Smartphone-App erhältlichen „Mobilen Briefmarken“ nicht auf zwei Wochen beschränken. Ein solches Zeitlimit führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden und ist daher unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 3 U 148/22). Unterdessen hat die Post darauf schon reagiert. Die Gültigkeit beträgt ab sofort drei Kalenderjahre, teilte das Unternehmen mit.
Die „Mobile Briefmarke“ ist ein 2021 eingeführtes System der Post zur Frankierung von Briefen und anderen Sendungen mit dem Smartphone. Über eine App kann hierfür ein „Porto-Code“ gekauft werden. „Den Porto-Code schreiben Sie auf ... weiter lesen
Kurzfassung
Die Garden sind die Prunk-Stücke in den gleichnamigen Sitzungen: ohne Gardeauftritt sind Faschingsveranstaltungen kaum denkbar. Dabei beeindrucken die Tänzerinnen nicht nur durch synchronen Schritt, sondern auch durch die farbenfrohen, passgenauen Kostüme. Umso schlimmer, wenn Letztgenannte nicht mit den Gardemaßen übereinstimmen.
Das berechtige die Besteller, den Kostümerwerb rückgängig zu machen, befand das Landgericht Coburg (bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg) auf die Klage eines Karnevalvereins hin. Folge: die Garde-Schneiderin muss nun 17 Kostüme zurücknehmen und zwei Drittel des Preises von knapp 12.000,- DM rückerstatten.
Sachverhalt
Der klagende Karnevalverein wollte seine Garde ... weiter lesen
~Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann nur bei einem erheblichen Mangel ausgesprochen werden - BGH vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13
Hat ein gekaufter Gegenstand einen Sachmangel, stehen dem Käufer verschiedene Möglichkeiten offen. Er kann entweder die Reparatur oder die Lieferung einer Ersatzsache verlangen oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Letzterer ist gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers lediglich unerheblich ist. Bei Bagatellmängeln ist es dem Käufer also nicht erlaubt, die gekaufte Sache zurück zu geben und die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Die Bagatellgrenze hat der BGH in ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Mögliche Schadenersatzansprüche wegen unzulässiger Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen bestehen gleichermaßen für alle Fahrzeugtypen, insbesondere auch für Wohnmobile. Eine Beschränkung auf normale Pkw wäre mit EU-Recht nicht vereinbar, wie am Montag, 27. November 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied (Az.: VIa ZR 1425/22).
Der Kläger hatte 2018 ein Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A 68 für 52.300 Euro gekauft. Dessen Motor wird durch ein Thermofenster gesteuert, das die Abgasreinigung bei hohen und niedrigen Temperaturen abschaltet. Der Kunde klagte gegen den 2021 aus der Fusion von Fiat Chrysler mit Peugeot entstandenen Fiat-Dachkonzern Stellantis.
Nach Niederlagen in den ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Gesamtpreis von Getränken in Pfandflaschen muss nicht auch den zu zahlenden Pfandbetrag enthalten. Der Pfandbetrag gehöre nach EU-Recht nicht zum Endpreis, da er bei Rückgabe der Pfandflasche wieder erstattet wird, urteilte am Donnerstag, 29. Juni 2023 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-543/21).
In dem Rechtsstreit hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der sich für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts einsetzt, die Preisauszeichnung von Pfandflaschen des Kieler famila-Handelsmarkt-Unternehmens gerügt. Die Supermarktkette hatte in einer Werbekampagne für Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern neben den Preis des Produktes den Hinweis „zzgl xx Euro Pfand“ ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Werbung für einen Artikel mit einer bestimmten Preisreduzierung eine Eigenschafts-Zusicherung im Sinne des Kaufvertragsrechts darstellt
Kurzfassung
Nichts erfreut den „Schnäppchen-Jäger“ mehr als der Erwerb eines deutlich reduzierten Artikels. Manchmal stellt sich hinterher jedoch heraus, dass die Ersparnis nicht so „satt“ war wie gedacht. Dann kann der preisbewusste Kunde nicht etwa noch einen weitere Herabsetzung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen.
Denn der Marktwert oder der Fabrik-/Großhandelspreis einer Kaufsache sei keine Eigenschaft, die bei Nichtvorhandensein zur Minderung des Kaufpreises berechtige, entschied nun das Amtsgericht Coburg. Und wies deshalb die Klage eines Käufers ab, der ... weiter lesen
In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es um das Recht zum Rücktritt vom Kauf eines Autos.
Der Kläger war daran interessiert, dass der PKW auch mit sogenanntem Biodiesel (Raps-Methylester) betrieben werden könne. Er hatte deshalb Wert darauf gelegt, dass die uneingeschränkte Tauglichkeit des Fahrzeugs für den Betrieb mit Biodiesel in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, was dann auch geschah.
Etwa vier Monate nach Übergabe des Fahrzeugs übermittelte der Vertragshändler dem Kläger eine Mitteilung des Herstellers, wonach die Verwendung von Biodiesel nicht zulässig sei. Es bestehe das Risiko, dass später Motorlaufprobleme entstünden. Auf Nachfrage des Klägers beim Vertragshändler teilte ihm dieser einige ... weiter lesen
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr die maximale Standzeit festgelegt, bis zu deren Ablauf ein Kraftfahrzeug im Regelfall noch als fabrikneu angesehen werden kann.
Der Kläger bestellte bei der Beklagten, einem Autohaus, am 30. Juni 2000 einen Pkw zu einem Kaufpreis von 53.595 DM. Das von der Beklagten verwendete Kaufvertragsformular enthielt die Angabe "verbindliche Bestellung neuer Kraftfahrzeuge". Am 9. August 2000 wurde dem Kläger ein Fahrzeug des von ihm bestellten Modells übergeben, das am 30. November 1998 hergestellt worden war. Dieses Modell war seit November 1998 bis zum Kauf unverändert weitergebaut worden. Der Kläger verlangt mit der Klage die Rückabwicklung ... weiter lesen
Zu den Folgen der unrichtigen Behauptung des Autoverkäufers „ins Blaue hinein“, der zu verkaufende Gebrauchtwagen sei unfallfrei
Ein Gebrauchtwagenhändler, der trotz einer erkennbaren Nachlackierung des gebrauchten Pkws gegenüber dem Käufer angibt, von einem Unfallschaden nichts zu wissen, geht ein hohes Risiko ein. Stellt sich nämlich ein Vorschaden heraus, so hat er gegen Rücknahme des Wagens den Kaufpreis zurückzuerstatten – und zusätzlich den finanziellen Schaden des Käufers zu ersetzen.
So nachzulesen in einem unlängst gefällten Urteil des Landgerichts Coburg. Ein beklagter Gebrauchtwagenhändler büßte dabei nicht nur den Kaufpreis von 10.500.- DM wieder ein, sondern mußte der Käuferin auch noch ca. 2.000.- DM an ... weiter lesen