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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Kaufrecht Informationen zum Sachverhalt: Das Oberlandesgericht Bamberg hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb Stellung genommen. In dem einen Fall ging es um unangenehme, in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen auftretende Geruchsbelästigungen, die von einem technisch unzureichend angelegten (zu wenig Gefälle, zu geringer Durchmesser) Abwasserkanal im Keller eines Mehrfamilienwohnhauses ausgingen. Im zweiten Fall handelte es sich um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall der Westseite eines Einfamilienhauses. Beide Mängel waren bei einmaliger und oberflächlicher Besichtigung für den Laien ... weiter lesen
Hamm (jur). E-Zigarettenhändler dürfen nikotinfreies „Gummibärchenaroma“ an Kinder verkaufen, selbst wenn dieses für E-Zigaretten und E-Shishas verwendet werden kann. Beim Verkauf solcher Aromen müssen Online-Händler keine Altersverifikation durchführen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 27. April 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 U 162/16). Im konkreten Fall hatte ein Online-Händler aus dem westfälischen Bünde neben E-Zigaretten zahlreiche „Liquids“ angeboten, die beim Rauchen von bei E-Zigaretten und E-Shishas verdampft werden. Zudem verkaufte er auch zahlreiche Aromen wie das nikotinfreie „Aroma ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). In der Werbung für Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern ist der Pfandbetrag getrennt vom Produktpreis auszuweisen. Ein Gesamtpreis aus beidem zusammen würde den Preisvergleich mit ähnlichen Waren nur erschweren, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 26. Oktober 2023, verkündeten Urteil (Az.: I ZR 135/20). Im Streitfall geht es um ein Prospekt der norddeutschen Supermarktkette famila. Darin wurden Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern zu Preisen beworben, in die das Pfand nicht mit eingerechnet war. Die Werbung enthielt jeweils aber den Zusatz „zzgl. xx € Pfand“. Der in dem Streit vom BGH angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) in ... weiter lesen
Zur Aufklärungspflicht des Autohändlers darüber, dass der Pkw im Ausland hergestellt und dort auch erstmals zugelassen wurde Kurzfassung Ein Gebrauchtwagenhändler muss keine eigenen Erkundigungen anstellen, wo ein Pkw hergestellt und erstmals zugelassen wurde. Wenn er die ausländische Herkunft des Fahrzeuges kennt, muss er den Käufer allerdings ungefragt darauf hinweisen. Weil eine solche Kenntnis nicht bestand, wies das Landgericht Coburg jetzt die Klage gegen einen Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 12.700,- DM ab. Allgemeine Untersuchungspflichten zur Herkunft des Wagens seien nicht zu bejahen und ein arglistiges Verschweigen des Verkäufers deshalb zu verneinen. ... weiter lesen
Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeughändler für einen Unfallschaden haftet, der durch einen mangelhaften (hier: überalterten) Reifen an einem verkauften Gebrauchtwagen entstanden ist. Die Beklagte, eine Ferrari-Vertragshändlerin, hatte im Sommer 1998 an dem Ferrari-Sportwagen eines Kunden neue Reifen montiert, die sie zu diesem Zweck von einer Reifenhändlerin bezogen hatte. Einige Monate später nahm sie den PKW, der in der Zwischenzeit nur etwa 2.000 km gefahren war, zurück und verkaufte ihn im Dezember 1998 an eine andere Kundin weiter. Im August 1999 kam es auf der Autobahn zu einem Unfall, bei dem der ... weiter lesen
Schleswig (jur). Wenn Autokäufer erkennbar einen Fünftürer bestellen wollten, müssen sie dem Händler einen Dreitürer nicht abnehmen. Das gilt auch, wenn die unterschriebene Bestellung ein Chiffrekürzel enthält, das für einen Dreitürer steht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag, 21. März 2016, bekanntgegebenen Urteil in Schleswig entschied (Az.: 17 U 66/15). Im Streitfall war die Kundin einen Fünftürer Probe gefahren. Im nachfolgenden Verkaufsgespräch war dann noch über die Ausstattung gesprochen worden, etwa die Motorstärke und ein Navigationsgerät. Von den Türen war dagegen nicht die Rede. Die Kundin ... weiter lesen
Kurzfassung Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen. Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen
In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es um das Recht zum Rücktritt vom Kauf eines Autos. Der Kläger war daran interessiert, dass der PKW auch mit sogenanntem Biodiesel (Raps-Methylester) betrieben werden könne. Er hatte deshalb Wert darauf gelegt, dass die uneingeschränkte Tauglichkeit des Fahrzeugs für den Betrieb mit Biodiesel in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, was dann auch geschah. Etwa vier Monate nach Übergabe des Fahrzeugs übermittelte der Vertragshändler dem Kläger eine Mitteilung des Herstellers, wonach die Verwendung von Biodiesel nicht zulässig sei. Es bestehe das Risiko, dass später Motorlaufprobleme entstünden. Auf Nachfrage des Klägers beim Vertragshändler teilte ihm dieser einige ... weiter lesen
~Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann nur bei einem erheblichen Mangel ausgesprochen werden - BGH vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13 Hat ein gekaufter Gegenstand einen Sachmangel, stehen dem Käufer verschiedene Möglichkeiten offen. Er kann entweder die Reparatur oder die Lieferung einer Ersatzsache verlangen oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Letzterer ist gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers lediglich unerheblich ist. Bei Bagatellmängeln ist es dem Käufer also nicht erlaubt, die gekaufte Sache zurück zu geben und die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Die Bagatellgrenze hat der BGH in ... weiter lesen
Zweibrücken (jur). Ein Autokäufer kann sich wegen eines empfundenen unangenehmen Fahrgefühls bei einer Gefahrenbremsung nicht vom Kaufvertrag lösen. Lassen sich keine Sicherheitsmängel feststellen und reagieren die eingebauten Sicherheitsmechanismen zuverlässig, muss der Händler das Auto nicht zurücknehmen, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 4 U 187/21). Der Kläger war mit seinem nagelneuen Pkw nicht zufrieden und wollte es wieder an den Händler zurückgeben. Er gab an, bei abrupten Bremsvorgängen ein unsicheres Fahrgefühl zu haben. Der Autokäufer führte zwei abrupte Bremsmanöver an, bei denen er den Eindruck hatte, ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Vom Kauf eines Gebrauchtwagens mit neuem TÜV beim Autohändler können die Kunden zurücktreten, wenn die TÜV-Plakette wegen unzureichender Verkehrssicherheit gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Die Kunden müssen in solchen Fällen dem Händler auch nicht die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, urteilte am Mittwoch, 15. April 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 80/14). Er gab damit einer Autofahrerin aus Niedersachsen recht. Sie hatte 2012 einen 13 Jahre alten Opel Zafira für 5.000 Euro gekauft. Laut Kaufvertrag sollte der Wagen zuvor eine neue TÜV-Plakette bekommen. Die Plakette war dann auch am Nummernschild angebracht, ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Verkäufer von „Schonbezügen“ stillschweigend zusichert, dass die Bezüge nicht das zu schonende Objekt beschädigen Kurzfassung Der Verkäufer von „Schonbezügen“ haftet für Abfärbungen auf die zu schonenden Sitzmöbel. Wer solche Überwürfe verkaufe, sichere jedenfalls stillschweigend zu, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht statt Schonung Schäden einträten – befanden jetzt Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg. Diene ein Kaufgegenstand – wie der Schonbezug - einem ganz bestimmten Zweck, so könne der Käufer zumindest davon ausgehen, dass nicht das krasse Gegenteil dieses Zweckes eintrete. Die Richter sprachen deshalb einem Kunden rund 4.000,- DM Schadensersatz zu. Diese Summe fällt an, um ... weiter lesen