Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Cham - Steuerrecht
Rechtsanwälte für Steuerrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Steuerrecht Altrandsberg
- Anwalt Steuerrecht Gleißenberg
- Anwalt Steuerrecht Viechtach
- Anwalt Steuerrecht Walderbach
- Anwalt Steuerrecht Aiterhofen
- Anwalt Steuerrecht Bach a.d. Donau
- Anwalt Steuerrecht Bruck i.d. OPf.
- Anwalt Steuerrecht Burglengenfeld
- Anwalt Steuerrecht Maxhütte-Haidhof
- Anwalt Steuerrecht Mitterfels
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Zu den Leistungen der Kanzlei HKB Rechtsanwälte, die sich und ihre Leistungen auf der Webseite hepp-steuerstrafrecht.de präsentiert, zählen u. a. die Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung und die Verteidigung vor Strafrichter, Schöffengericht und Strafkammern. Michael Hepp, Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt berät umfassend zu den Tätigkeitsschwerpunkten im Steuerstrafrecht, welche die Kanzlei als ihre Stärken ansieht. Beratend tätig ist die Kanzlei auch bei strafbefreiender Selbstanzeige und tatsächlicher Verständigung im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren. Da das Steuerrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet ist, welches sich Steuerpflichtigen ... weiter lesen
Eine Briefkastenfirma muss nicht immer nur in Panama oder anderen (zumeist) warmen Gefilden sitzen, auch in Deutschland oder im europäischen Ausland existieren jede Menge Briefkastenfirmen. Eine Briefkastenfirma ist auch nicht per se mit kriminellen Hintergründen zu verbinden oder illegal. Vielmehr macht die zunehmende Digitalisierung in vielen Branchen es auch gar nicht mehr erforderlich ein eigentliches Büro vorzuhalten, sondern es wird von vielen Orten aus gearbeitet. Der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit kann bei diesen Geschäftsmodellen oft auch gar nicht mehr bestimmt werden. Strenge Vorschriften bei der Umsatzsteuer Gerade beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist das Steuerrecht sehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hingegen sei sie doch als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. Sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werden soll, sollte eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit erfolgen. Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte, so sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Über die Beteiligung an Medienfonds sollen Anleger seit geraumer Zeit ihr Geld angelegt haben. An den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme sollten die Anleger beteiligt werden. Dabei handelt es sich bei den meisten dieser Fonds um geschlossene Fonds, wodurch der Investor zum Unternehmer wird. Den Anlegern soll im Augenblick der Zeichnung angepriesen worden sein, dass beachtliche Steuervorteile bestünden. Wegen dieses Nutzens sollen viele Anleger dann ihr Geld in Medienfonds angelegt haben. Die ... weiter lesen
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben. Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden ... weiter lesen
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus. Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Nicht selten kommt es bei europäischen und weltweit tätigen Konzernen und Firmen vor, dass qualifizierte Mitarbeiter auch bei Tochtergesellschaften des Unternehmens im Ausland eingesetzt werden. Oftmals belassen die zuvor in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter dann ihren Erstwohnsitz in Deutschland. Dem Finanzgericht Düsseldorf soll kürzlich ein ähnlich gelagerter Fall zur Entscheidung vorgelegt worden sein (Urt. v. 14.01.2013; Az.: 11 K 3180 / 11 E). In diesem Fall soll der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch irrtümlich erhaltene Leistungen können steuerpflichtig sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 1813/14). Danach sind Überzahlungen bei einer privaten Rente in voller Höhe zu versteuern. Der Kläger hatte früher eine kombinierte Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung abgeschlossen. Danach sollte er bei Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintritt Anfang Februar 2010 eine Rente erhalten. Danach trat die Lebensversicherung ein. Der Mann konnte hier zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder ebenfalls einer Rente wählen. Er entschied sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter in der Vergangenheit umgangen, da zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch ... weiter lesen
München (jur). Bei Darlehen zwischen Ehepartnern kann der Kreditgeber seine Erträge zumindest nicht immer der günstigen Abgeltungssteuer unterwerfen. Wenn der Darlehensnehmer für den Kredit vom Darlehensgeber finanziell abhängig ist, sind die regulären Sätze der Einkommensteuer anzuwenden, heißt es in einem am Mittwoch, 11. März 2015, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 8/14). Im entschiedenen Fall hatte ein Ehemann seiner Frau ein fest verzinsliches Darlehen gewährt. Die Frau wollte damit ein fremd vermietetes Haus kaufen und renovieren lassen. Weil sie keine eigenen Mittel hatte, war sie auf eine Vollfinanzierung angewiesen. ... weiter lesen