Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Iffezheim - Steuerrecht
Rechtsanwälte für Steuerrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 27.11.2014 hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind" erstellt. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Es geht um den Fall, dass Arbeitnehmer-Ehegatten oder -Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, für den Lohnsteuerabzug wählen können, ob beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden oder der Höherverdienende in die ... weiter lesen
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden. Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern. Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden. Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter kommen in der Entscheidung vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) zu dem Schluss, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Die von dieser Steuer betroffenen Altfälle seit dem Jahr 2001 müssten demnach nachträglich privilegiert werden. Durch eine Neuregelung wurden bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer befreit. Den eingetragenen Lebenspartnern ist ... weiter lesen
Als Freelancer sind Sie nicht nur für eine florierende Auftragslage und zufriedene Kunden zuständig. Sie unterliegen in Deutschland auch der Steuerpflicht. Bereits vor der Gründung sollten sich Freelancer daher mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen. Denn Fehler und Verspätungen werden vom Finanzamt nicht gerne gesehen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Laufende Kosten sparen: Der Steuerberater ist keine Pflicht Für viele Unternehmer sind die Steuern ein leidiges Thema. Wenn Sie sich nicht direkt mit dem Finanzamt beschäftigen möchten, ist ein Steuerberater die erste Anlaufstelle. Die Kosten für Beratung und laufende Bearbeitung Ihrer Buchführung können jedoch schnell teuer werden. Vor allem in den ersten ... weiter lesen
Das Finanzgericht (FG) Köln entschied mit Urteil vom 27.11.2013, dass beim Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht die Anschaffungskosten für das Gebäude nachträglich solche des Grund und Bodens darstellen, wenn ein Neubau geplant, aber nicht durchgeführt wird (AZ.: 7 K 2413/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der hiesige Kläger erwarb ein Grundstück mit einem Gebäude. Über Jahre hinweg versuchte der Kläger nach dem Gebäudeabriss durch Änderungen des Bebauungsplanes und die Suche nach einem Pächter, ein Hotel auf dem Grundstück zu ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
Münster (jur). Die Kosten einer Ehescheidung sind nach wie vor steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Nach dem Finanzgericht (FG) Neustadt hat dies mit einem am Mittwoch, 10. Dezember 2014, bekanntgegebenen Urteil auch das FG Münster entschieden (Az.: 4 K 1829/14). Beide Gerichte haben aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. 2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Finanzgericht (FG) Münster entschied mit Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 10 K 3103/10 E), dass Maklerkosten, die vom Eigentümer für den Verkauf eines Hauses gezahlt werden, unter Umständen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften, die der Steuerpflichtige aus der Vermietung anderer Objekte erzielt, in Abzug gebracht werden können. Vorliegend gehörten dem Kläger wohl drei Objekte, welche er allesamt vermietete. Als er eins der Objekte veräußern wollte, beauftragte er ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis fiel dem zuständigen Prüfer wohl eine Rechnung des Arztes in die Hände, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies, aus welcher jedoch nicht hervorging, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Da der zuständige Prüfer vom betreffenden Arzt diesbezüglich keinerlei Informationen erhielt, fand er scheinbar bei eigener Recherche heraus, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
München (jur). Preisen Fernsehmoderatoren auf einen TV-Verkaufssender Produkte an, ist dies weder als künstlerisch, schriftstellerisch noch als journalistisch zu werten. Statt einer freiberuflichen Tätigkeit liegt vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit vor, die der Gewerbesteuer unterliegt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 5/12). Im konkreten Fall war die Klägerin als Moderatorin bei einem Verkaufssender tätig. Sie präsentierte verschiede Produkte aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit und Reisen live im Fernsehen. Zu ihren Aufgaben gehörten die Vorbereitung der ... weiter lesen
Bei einem Verzicht künftiger Erben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft mittels Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung der Erbrechte, unterliegt die Abfindungszahlung nach o. a. Urteil als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Die Klage würde durch die Vergleichsbeteiligten damit begründet, dass als Vermächtnisnehmer diese nicht am Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft zu beteiligen seien. Dies sieht der BFH anders: Die Abfindung hätten die Beteiligten nicht als Vermächtnis erhalten, weil ein Vermächtnis nur vom Erblasser ausgelobt und nicht im Nachhinein durch Vergleichsvereinbarung geregelt werden könne. Entgegen der Ansicht der Beteiligten ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen