Rechtsanwalt Klaus Fischer
60313 Frankfurt am Main (Innenstadt)
Deutschland
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Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Fischer ist seit 1983 als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Die gesamte Erfahrungsbreite bezieht sich auf den Immobiliensektor, d. h. auf die damit zusammenhängenden Rechtsbereiche des Mietrechts, Baurechts, Wohnungseigentumsrechts, Maklerrechtes und des Zwangsversteigerungsrechtes.
Das Grundprinzip der anwaltlichen Tätigkeit für die Mandantschaft entspricht dem Grundsatz „Konfliktvermeidung geht vor Konfliktlösung“.
Des Weiteren wird verwiesen auf die web-site: www.ra-fischer.com.
Herr RA. Fischer ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Der Amtsgerichtsbezirk ist Frankfurt am Main.
I
Aufgrund der o.g. Spezialisierung auf dem Immobiliensektor haben sich über die Jahrzehnte tiefgehende Erfahrungen anwaltlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit den jeweiligen Rechtsgebieten ergeben.
In Bausachen erfolgt schon seit Ende der 90er Jahre eine Zusammenarbeit mit einem hochqualifizierten Privatsachverständigen, Prof. Dr. Ing., an einer Technischen Universität, die sich in baufachlichen Problembereichen als äußerst erfolgreich dargestellt hat.
Dies betraf und betrifft die Abwehr von unberechtigten Baumängelbehauptungen im Falle der Vertretung von Bauunternehmen bzw. andererseits auch die erfolgreiche Vertretung von Käuferparteien als Mandanten im Zusammenhang mit dem Nachweis von Baumängel.
Im Mietrechtsbereich, ebenso, wie im Zwangsversteigerungsrecht und Maklerrecht besteht ebenfalls eine jahrzehntelange berufliche Erfahrung, die in der Regel zu dem jeweiligen gewünschten Mandantenziel – soweit rechtlich machbar – führt.
Des Weiteren wird verwiesen auf die oben aufgeführten Bewertungsportale.
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