Klinikum
Wenn Sie sich in ein Krankenhaus begeben, um dort eine Behandlung durchführen zu lassen, dann schließen Sie mit dem Krankenhausträger einen Vertrag. Dieser sogenannte Behandlungsvertrag regelt gewisse Dinge, die Sie als Patient schützen sollen. Wenn es beispielsweise zu einer Verletzung der Schweigepflicht kommt oder sich im Nachhinein Fehler durch die behandelnden Ärzte oder das Pflegepersonal ergeben, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Sie können den Krankenhausträger für Fehler des Personals haftbar machen.
Sollten Sie in eine derartige Situation geraten, in der Sie durch Fehler des Pflegepersonal oder der behandelnden Ärzte einen körperlichen Nachteil erleiden, so können Sie gegebenenfalls Ansprüche gegen den Krankenhausträger herleiten. Je nachdem wie schwerwiegend der erlittene Schaden sich darstellt, haben Sie Möglichkeit, Regress zu nehmen. Schmerzensgeld und Schadensersatz sind Ansprüche, die Sie eventuell geltend machen können. Dazu bedarf es aber der ausführlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt für Klinikum. Dieser verfügt über spezielle Kenntnisse im Arzthaftungsrecht und im Rechtsgebiet der Krankenhaushaftung. Er wird es für Sie übernehmen, gewisse Gutachten in Auftrag zu geben, sich mit dem Krankenhausträger in Verbindung zu setzen und Ihre Ansprüche zunächst auf dem außergerichtlichen Wege geltend machen. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht möglich sein, übernimmt der Anwalt für Klinikum es für Sie, eine entsprechende Klage zu fertigen und einzureichen. Auch verfügt er über genügend Erfahrung, um die geltend zu machende Höhe Ihrer Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche einzuschätzen. Es kommt darauf an, welcher Schaden Ihnen entstanden ist und wie die Folgen für Ihr weiteres Leben aussehen. Bei einem erfahrenen Juristen sind Sie für die Durchsetzung Ihrer Rechte in guten Händen.