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Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft. Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage. Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. In aktuellen Medienberichterstattungen ist gegenwärtig zu lesen, dass RTL 2 am 7. Oktober um 20.15 Uhr kurzfristig die erste Folge derSendereihe „Tatort ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf), der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen. 1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG) am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass die fortdauernde Speicherung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Strafverfolgung rechtmäßig erhoben wurden, nicht automatisch unzulässig ist, wenn der Betroffene im Strafverfahren freigesprochen wurde. Mit Beschluss vom 16. Mai 2002 hat die Kammer deshalb eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, deren Beschwerdeführer (Bf) erfolglos vor den Verwaltungsgerichten die Löschung von über ihn beim Landeskriminalamt geführten Daten verlangt hatte. Gegen den Bf war wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt worden; das Amtsgericht hatte ihn aus Mangel an Beweisen ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verbindung zweier Wirtschaftsstrafverfahren beanstandet, weil das Gericht dem verfassungsrechtlichen Gebot fairen Verfahrens nicht hinreichend Rechnung getragen hat. Dem Ausgangsverfahren liegt eine gegen den Beschwerdeführer (Bf) und vier weitere Personen gerichtete Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu Grunde, die ihm Beihilfe zum Subventionsbetrug in drei Fällen zur Last legt. Das Landgericht Mühlhausen ließ die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zu und verband das Verfahren mit einem weiteren Wirtschaftsstrafverfahren, das sich unter anderem auch gegen drei Mitangeklagte des Bf richtet. Bei dem hinzuverbundenen Strafverfahren handelt es ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03 1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann. 2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt. 3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung. StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
OLG Stuttgart, Beschl. v. 4. Mai 2016 – 4 Ss 543/15 Ist ein Dashcam-Video, das im Auto gemacht wurde und den Streitfall bzw. die Tat (in Teilen) aufzeichnet, vor Gericht als Beweismittel zulässig und auch verwertbar? Ein sehr umstrittenes Thema, bei dem mehrere Verwaltungs-, Amts- und Landgerichte bislang unterschiedlich geurteilt haben. Nun gibt es endlich eine obergerichtliche Entscheidung, die wegweisend für künftige Zivil- und Strafgerichtsverfahren sein könnte. Bei schweren Verstößen im Straßenverkehr kann nach dem Beschluss des OLG Stuttgart das Video unter Umständen verwertet werden. Datenschützer kritisieren die Entscheidung unter Verweis auf einen Verstoß ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen