München (jur). Bedroht eine psychisch kranke Frau einen herbeigerufenen Bereitschaftsarzt und anschließend die Polizei mit einem Messer, kann notfalls ein Schusswaffengebrauch gerechtfertigt sein. Dies gelte zumindest dann, wenn die Polizisten die Frau mehrfach erfolglos aufgefordert haben, das Messer wegzulegen, und sie vor einem Schusswaffengebrauch gewarnt wurde, urteilte das Landgericht München I am Mittwoch, 19. April 2023 (Az.: 15 O 14153/21).
Im Streitfall hatte der Ehemann der Klägerin am 22. September 2020 wegen akuter psychischer Probleme seiner Frau den ärztlichen Bereitschaftsdienst gerufen. Diese bedrohte den herbeigeeilten diensthabenden Bereitschaftsarzt mit einem Messer, woraufhin dieser in sein ... weiter lesen