Rechtsanwältin Janine D. Wagner
Verwertungsverbot einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
Der Sachverhalt Das OLG hat in seinem Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 1 SsBs 2/10 entschieden, dass eine Blutprobe, die an einem Werktag um 15:40 Uhr nur auf polizeiliche Anordnung hin abgenommen worden ist, ohne dass Gefahr in Verzug bestand, zu Beweiszwecken verwertbar ist. Die betroffene Person nahm im vorliegenden Fall am 13.11.2009 unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis stehend, am öffentlichen Straßenverkehr teil. Er war auf dem Weg zu einer Polizeiinspektion, von wo er einen Bekannten abholen wollte. Der auf der Dienststelle anwesende Polizeibeamte gewann dabei den Eindruck, dass der Betroffene unter Drogeneinfluss stand. Der ... weiter lesen