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Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat mit Beschluss vom 31.08.2018 zum Aktenzeichen 1 W 114/17 entschieden, dass die Ingewahrsamnahme eines Fußballfans durch die Polizei auf der Fahrt zu einem Auswärtsspiel rechtswidrig war. Im konkreten Fall ist ein Fußfallfan, der bisher keine Straftaten beging, auf dem Weg zu einem Fußballspiel von der Polizei kontrolliert und festgehalten worden. Die Polizei hatte Ergebnisse, dass der Fan der sogenannten „Ultra-Szene“ angehört. Die Polizei fand weder Waffen, Sprühdosen oder sonstiges Werkzeug bei dem Fan. Die Polizei nahm dennoch eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Ordnungsgesetzes an. Der Fan begehrte eine gerichtliche ... weiter lesen
Strafverfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB) finden ihren Anfang meistens durch "zielgerichtete Recherchen" der Kriminalpolizei - wie es in typischen Auswerteberichten in Ermittlungsakten oft heißt -, hier ein Beispiel: "Grundlage der Strafanzeige gegen Herrn ... war eine zielgerichtete Recherche nach Besitzern und Anbietern von Kinderpornographie mittels einer durch das LKA-NRW entwickelten Software. Mittels dieser Software konnte beweissicher festgestellt werden, dass von dem Anschluss des oben genannten Herrn ... die Datei mit dem Namen ... mpg zur Verfügung gestellt ... wurde." Etwa in sog. P2P-Internet-Tauschbörsen, wo von den ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16 Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB) Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail. Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten von dem Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aus Rechtsgründen freigesprochen. Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der Angeklagte im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit an, Wetten auf das Ergebnis von Fußballspielen oder von anderen sportlichen Ereignissen zu festen Gewinnquoten abzuschließen. Gegenstand der Wetten waren alle Europaligen bis herunter zu Regionalligen. In den Geschäftsräumen des Angeklagten lagen Wettprogramme aus, anhand derer die Mitspieler Tipzettel ausfüllten und diese dem Angeklagten oder einem seiner Angestellten übergaben. Die Wettdaten gab der Angeklagte nach Zahlung des Einsatzes in einen Computer ein und leitete sie ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Kann ein Opfer einer versuchten Vergewaltigung problemlos vor Gericht im Angesicht mit dem Täter den Vorfall schildern und lehnt es jahrelang eine psychologische Behandlung ab, spricht dies gegen das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Ein Anspruch auf eine staatliche Opferentschädigung besteht dann nicht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. Juni 2022 (Az.: L 6 VG 2740/21). Die aus Schwaben stammende Klägerin wurde am 1. September 2006 Opfer einer versuchten Vergewaltigung. Wegen eines zufällig vorbeikommenden Passanten wurde die Vergewaltigung nicht vollzogen. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11). Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Schranken bei der Kontrolle eines Besuchers von Strafgefangenen durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, hier: Besuch durch die Verteidigerin Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 13.01.2004, Az: Ws 678/03 1. Zum Einsatz eines Metalldetektorrahmens und einer Metallsonde sowie zu weiteren Durchsuchungsmaßnahmen beim Besuch von Strafgefangenen durch eine Verteidigerin (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 7.7.2001 VAs 567/01, abgedruckt in StV 2002, 669) 2. Unzulässigkeit des Durchblätterns der Handakten StVollzG §§ 24 Abs. 3, 26 S. 3 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../b_ws678_03.pdf weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Halbstrafe und Aussetzung des Strafrestes 2/3 Reststrafe § 57 StGB — Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, 2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und 3. die verurteilte Person einwilligt. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das ... weiter lesen