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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit seiner aktuellen Rechtsprechung weitet der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich aus und sorgte so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die sich durch diese bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Die Klägerin, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH hat in seinem Urteil (14.06.2012 – IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern entschieden, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Dies soll dann gelten, wenn der Vertrag die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit dieser aktuellen Rechtsprechung hat der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich ausgeweitet und so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gesorgt, die sich durch bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Nachdem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Am 10.04.2013 informierte die DCM AG in einer Pressemitteilung über die aktuellen Entwicklungen. Einen Tag zuvor sei ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht des Amtsgerichts München bestellt worden. Dieser, zugleich auch als Insolvenzgutachter bestellt, verschaffe sich nun einen Überblick über die komplexe Geschäftslage der DCM AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die DCM AG ist allerdings kein kleines Unternehmen. So soll sie seit ihrer Gründung im Jahr 1989 eine ... weiter lesen
Geschäftspartner von insolventen Unternehmen dürfen seit dem Urteil des BGH vom 22.02.2011, XI ZR 261/09, einmal mehr darauf hoffen, per Lastschrift vor der Insolvenz eingezogene Gelder zu behalten. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte das Gericht bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, die Lastschrift zu widerrufen. Hierüber hatte ich bereits berichtet. Jetzt hat der BGH in einem weiteren Urteil die Aussichten der Banken verschlechtert, nach einem von der Bank akzeptierten Widerruf des Insolvenzverwalters in einem Prozess gegen Lastschrifteinreicher das Geld zurück zu erhalten. Die Instanzgerichte sprachen der Bank die Forderung aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10). ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter gaben in ihrer Entscheidungsbegründung (Az.: VII R 29/11) bekannt, dass es notwendig sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Es könne nur in diesem Fall von einer Bedenkenlosigkeit hinsichtlich der Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden. Bei Entstehung der Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Periode seien außerdem die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu beachten. Für den Fall, dass ... weiter lesen
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15) wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15), sowie am 01. Juni 2015 über die CSA Verwaltungs-GmbH (Az.: IN 54/15) ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde vom Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt. Die Gläubiger der Beteiligungsgesellschaften (Insolvenzgläubiger der CSA 4, CSA 5 und der Deltoton GmbH) ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 30.07.2014 hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dahingehend geäußert, dass im Insolvenzverfahren die Feststellung beantragt werden kann, dass titulierte Kindesunterhaltsansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen (AZ.: 13 UF 271/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier ließ die Stadt Unterhaltsansprüche von drei Kindern gegen ihren Vater titulieren, und zwar mithilfe von vier Vollstreckungsbescheiden. Den Kindern wurden Sozialhilfe und Jugendhilfe seitens der Stadt gewährt. Im Jahr 2009 wurde über das Verfahren des Vaters das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 07.02.2013 (X ZB 286/11), dass Forderungen, welche auf Grund einer Sicherheitszession mit einem Absonderungsrecht belastet seien, nicht in die Berechnungsgrundlage für den Vergütung des vorläufigen Verwalters einfließen müssen. Eine mögliche Begründung sei, dass die Sicherheitsabtretung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar sei, da die Anfechtungsgründe erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, die der ... weiter lesen
Wenn einem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird, dieser also trotz durchlaufenem Insolvenzverfahren seine Schulden nicht los wird, muss er längere Zeit warten, bis er erneut einen Insolvenzantrag stellen kann. Ähnlich argumentieren die Gerichte bei Fehlern in der Insolvenzantragsstellung, etwa wenn der Schuldner auf einen Eröffnungsantrag eines Gläubigers trotz Hinweises des Gerichts keinen Eigenantrag stellt (BGH vom 21.01.2010, IX ZB ... weiter lesen
Geld bekommen und es behalten dürfen ist zweierlei Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin kurz nach Begleichung ihrer Schulden insolvent wird Kurzfassung In wirtschaftlich schlechten Zeiten lässt die Zahlungsmoral nach. Doch auch wer bei einer finanziell angeschlagenen Firma letztendlich an sein Geld kommt, kann noch nicht aufatmen. Wird die Schuldnerin nämlich in nahem zeitlichen Zusammenhang insolvent, so muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall, bei dem eine Gläubigerin zur Rückerstattung bereits sicher geglaubter rund 23.000,- € verurteilt wurde. Ihre Schuldnerin hatte an sie – statt zu bezahlen – eine ... weiter lesen
In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen