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Grundsätzlich ist ein Insolvenzverwalter verpflichtet, Verträge so zu erfüllen, wie das insolvente Unternehmen sie geschlossen hat. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten, die zuvor die Schuldnerin inne hatte. Die Insolvenzordnung gibt ihm lediglich einige Sonderrechte an die Hand. Auch an Schiedsklauseln muss ein Insolvenzverwalter sich im Grunde halten. Wenn also das insolvente Unternehmen mit einem Geschäftspartner vereinbart hat, dass über Meinungsverschiedenheiten ein Schiedsgericht entscheiden soll und die staatlichen Gerichte nicht zuständig sind, gilt dies auch für den Insolvenzverwalter. Aber nicht immer, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.06.2011, III ZB 59/10 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
In manchen Insolvenzverfahren stellt sich nach der Eröffnung heraus, dass so wenig Geld oder veräußerbare Gegenstände wie Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, usw. vorhanden sind, dass der Insolvenzverwalter noch nicht einmal genug Geld erwirtschaften kann, um die Kosten seiner Tätigkeit und die Gerichtskosten zu bezahlen. In diesem Fall ordnet § 207 der Insolvenzordnung an, dass das Insolvenzverfahren eingestellt werden muss, wenn die Kosten nicht von dritter Seite eingezahlt werden oder aber der Schuldner einen sog. Verfahrenskostenstundungsantrag stellt. Wenn der Schuldnern eine natürliche Person, also ein Mensch und eine Gesellschaft ist, kann die Staatskasse unter bestimmten Bedingungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die DCM AG legte seit ihrer Gründung im Jahr 1986 zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf und bezeichnet sich selbst als eines der führenden und erfolgreichsten Emissionshäuser für geschlossene Fonds in Deutschland. Gerade diese geschlossenen Immobilienfonds sollen letztlich unter anderem zur schlechten Lage des Emissionshauses beigetragen haben. Die DCM AG führt in ihrer Pressemitteilung vom 10.04.2013 aus, dass die DCM Fonds (Transport und Energie) als rechtlich selbständige ... weiter lesen
Schiffsfonds gehören wohl zu den bekanntesten geschlossenen Fonds, neben Flottenfonds, Medienfonds, Gamefonds, Immobilienfonds und Flugzeugfonds. Bei dieser Art der Kapitalanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der der Anleger in der Regel Mitgesellschafter der Fondsgesellschaft wird. Dadurch geht man als Anleger mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft verbundene Chancen aber auch Risiken ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Insolvenz eines solchen geschlossenen Fonds nicht selten zu dem Totalverlust der zu Beginn geleisteten Einlagen führen kann. Der Notverkauf insbesondere eines Schiffes kann häufig kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften ... weiter lesen
In einem Insolvenzverfahren ist die Art der Gläubigerstellung ein maßgebliches – wenn nicht das maßgebliche – Kriterium. Denn der Gläubigerstatus entscheidet über die Befriedigung im Insolvenzfall . Im nachfolgenden werden die verschiedenen möglichen Gläubigerpositionen in einem Insolvenzverfahren, nebst Befriedigungsaussicht, dargestellt. 1. Insolvenzgläubiger Nach der Legaldefinition des § 38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger ein persönlicher Gläubiger, der einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. D. h. maßgeblich für deren Gläubigerstellung ist, dass der Forderungsgrund vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. ... weiter lesen
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, sind oft auch die Löhne nicht bezahlt, manchmal sogar über mehrere Monate. Arbeitnehmer können dann bei der Agentur für Arbeit für die letzten drei offenen Gehälter Insolvenzausfallgeld beantragen und ihren Ausfall kompensieren. In größeren Insolvenzverfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter oft auch in der Lage, mit einer Bank oder Sparkasse eine Vorfinanzierung zu vereinbaren, so dass die Gehälter zeitnah ausgezahlt werden können und der Arbeitnehmer nicht mehrere Monate warten muss, bis die Arbeitsagentur seinen Antrag geprüft hat. Was ist aber eigentlich mit Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10). ... weiter lesen
Mit Wirkung zum 01.07.2010 ist das sog. Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto oder Bürgerkonto genannt, gemäß § 850 k ZPO eingeführt worden. Wird ein solches Konto von einem Gläubiger gepfändet, kann der Inhaber automatisch über einen bestimmten pfändungsfreien Betrag verfügen, ohne dass er wie vorher gegen den Pfändungsbeschluss Beschwerde einlegen und per Gericht die Freigabe seines Kontos erwirken muss mit dem Argument, dass sich auf dem Konto unpfändbares Arbeitseinkommen oder auch Sozialleistungen befunden haben. So wurden die Gerichte entlastet, die Banken haben allerdings jetzt einen höheren Verwaltungsaufwand. Dies wurde seitens der Banken zum Anlass ... weiter lesen
Welche Sperrfrist muss eingehalten werden, wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgenommen wird? BGH vom 12.05.2011, IX ZB 221/09 Für viele Schuldner ist die Einleitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens eine enorme seelische Belastung. Hinzu kommt, dass sie sich oft keinen Rechtsrat einholen können, weil die finanziellen Mittel hierzu fehlen, und mit den komplexen Anforderungen überfordert sind. Dies kann dazu führen, dass sie sich im Insolvenzverfahren falsch verhalten, so dass ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung droht, etwa wegen Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Folge hiervon ist, dass zwar das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Nun soll das Amtsgericht Düsseldorf nach der formalen Prüfung des WGF AG - Sanierungsplans im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung angeordnet haben. Der Insolvenzplan der WGF AG soll wohl in naher Zukunft fertiggestellt werden. Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen