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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nun soll auch die "Rio Valiente und Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft kurz vor einer Insolvenz stehen. Die Sanierung der beiden Schifffonds soll schon im Jahre 2010 durch die Gesellschaft veranlasst worden sein. Anscheinend war dies erfolglos. Das Investmenthaus MPC Capital AG hatte die Beteiligungen "Rio Valiente" und "Rio Verde" aufgesetzt. Das Emissionshaus MPC Capital AG ist nicht nur auf Schiffsfonds sondern auch auf Flottenfonds bedacht. Die Schiffsbeteiligungen sind auf ein hohes Ertragspotenzial ausgerichtet. Die von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser in einer Vielzahl von Fällen anlegerfreundlich. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Anleger scheinen im Moment von CMI Fragebögen zu erhalten, welche sie zur Beantwortung von scheinbar harmlosen Fragen auffordern sollen. Ob dies auf einer Befürchtung des britischen Lebensversicherers ... weiter lesen
Der dritthöchste Wohnturm Deutschlands soll der GEWA-Tower in Fellbach bei Stuttgart werden. Das Richtfest wurde bereits gefeiert, doch dann folgten Baustopp und der Insolvenzantrag der Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Esslingen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am 21. November eröffnet (Az.: 13 IN 789/16). Als die Bauarbeiten an dem GEWA-Tower eingestellt wurden, begann die Gerüchteküche zu brodeln. Und zum Schrecken der Anleger wurde aus den Gerüchten Realität. Die Gewa 5 to 1 und der Generalunternehmer konnten keine Einigung über die Wiederaufnahme der Bauarbeiten erzielen und es folgte der Insolvenzantrag. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anlegern, die in den Lebensversicherungsfonds "MPC Rendite-Fonds Leben plus" investiert haben, drohen hohe Verluste ihres investierten Kapitals. Lebensversicherungsfonds der MPC sind in der Regel geschlossene Fonds. Der Fonds investiert dabei in Versicherungspolicen, die auf einem Zweitmarkt erworben werden. Der Fonds bezahlt weiterhin die Versicherungsprämie und erhält nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme. Dabei ist die Einschätzung des Lebensalters von erheblicher Bedeutung für den Erfolg des Investments. Fällt die ... weiter lesen
Wie es scheint, ist ein weiteres Unternehmen der Infinus-Unternehmensgruppe, nach einer erneuten Razzia durch die Staatsanwaltschaft Dresden in den Geschäftsräumen des Finanzdienstleisters, wegen Zahlungsunfähigkeit insolvent. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Bei besagter Razzia konnte die Staatsanwaltschaft wohl erneut Geldmittel sicherstellen, insbesondere indem Konten gesperrt wurden. Außerdem konnten scheinbar drei Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Ziel der Razzia war wohl die Sicherung von Vermögenswerten, welches hier allem Anschein nach erreicht werden konnte. Dadurch, dass das ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Fällen entschieden: Ein in einer Haustürsituation zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft veranlaßter Kunde kann einen Darlehensvertrag nicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen, den ein von ihm urkundlich bevollmächtigter Treuhänder geschlossen hat, wenn dieser sich nicht in einer Haustürsituation befunden hat. Die Kläger waren in ihren Wohnungen von einem Vermittler dazu überredet worden, sich aus Gründen der Steuerersparnis an einem in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten geschlossenen Immobilienfonds zu beteiligten. Sie hatten deshalb den Treuhänder dieses Fonds mit der Erklärung des Beitritts zur ... weiter lesen
Versicherungsnehmer, die sog. Nettpolicenverträge abschließen, sind oftmals verwundert, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversiche-rungsvertrages dennoch Zahlungen auf eine parallel abgeschlossene Kostenausgleichsvereinbarung leisten müssen. Bei sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen mit den Versicherungsbeiträgen selbst die Vermittlerprovisionen nicht abgedeckt werden, sondern die Beiträge auch insoweit werthaltig investiert werden. Zur Abdeckung der Vermittlungsprovisionen wird parallel eine eigenständige Vereinbarung getroffen, auf diese parallel zu den Versicherungsbeiträgen Provisionszahlungen geleistet werden. Regelmäßig ... weiter lesen
Bislang haben sich Bausparkassen, die sich von unrentablen Bausparverträgen trennen wollten, auf Verträge konzentriert, bei denen die Zuteilungsreife bereits mehr als 10 Jahre bestand. Im Hinblick auf solche Verträge hat der BGH mit Entscheidung vom 21.02.2017 -XI ZR 272/16 – festgestellt, dass eine Kündigung durch die Bausparkasse aufgrund einer seit mehr als 10 Jahren bestehenden Zuteilungsreife in der Regel wirksam ist. Nunmehr werden von Bausparkassen auch Bausparverträge in den Fokus genommen, die noch nicht mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind. Hier tut sich v.a. die Aachener Bausparkasse hervor. Sie bietet Kunden einen Tarifwechsel zu weitaus schlechteren Guthabenzinsen an. Lehnt der Kunde ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Emittenten sind Institutionen, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen. Die DCM AG aus München wurde 1986 gegründet und entwickelte sich zu einem der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds in Deutschland. Zur Höchstform soll die DCM angegeben haben, Fonds mit einem Gesamtvolumen von 4,7 Milliarden Euro aufgelegt zu haben. Neben anderen Fondsarten lag der ... weiter lesen
Die Schifffahrtskrise hat bislang schon zahlreiche Schiffsfonds und Flottenfonds auch anerkannter Emissionshäuser in die Insolvenz oder Sanierung gedrängt. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schwierigkeiten vieler dieser Schiffsfonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren. Für die FHH 21 MS "Vega Tourmaline" und FHH 29 MS „Tampa Bay“- MS „Turtle Bay“ sollen Nachzahlungen von den Anlegern bereits geleistet worden sein. Auch die FHH 22 "MS Hamilton Strait" und FHH 24 "MS Hudson Strait" sowie 4 weitere ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. ... weiter lesen