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Experten-Ratgeber
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Wie es scheint, ist ein weiteres Unternehmen der Infinus-Unternehmensgruppe, nach einer erneuten Razzia durch die Staatsanwaltschaft Dresden in den Geschäftsräumen des Finanzdienstleisters, wegen Zahlungsunfähigkeit insolvent. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Bei besagter Razzia konnte die Staatsanwaltschaft wohl erneut Geldmittel sicherstellen, insbesondere indem Konten gesperrt wurden. Außerdem konnten scheinbar drei Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Ziel der Razzia war wohl die Sicherung von Vermögenswerten, welches hier allem Anschein nach erreicht werden konnte. Dadurch, dass das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es heißt, dass bereits im Juni und Juli 2012 Ausschüttungen an die Anleger geleistet wurden. Die neuerliche Ausschüttung soll für viele Anleger nun aber eine Enttäuschung gewesen sein, da diese wohl gering ausfiel. Die weitere Entwicklung des Fonds ist derzeit nicht abzusehen. Der "SEB Immoinvest" soll bis zum 30.04.2017 endgültig abgewickelt werden. In dieser Zeit sollen weitere Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Nach der Planung des Fondsmanagements sind die Ausschüttungen dabei ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 24.09.2003, Az: 12 U 2572/02 1. Auch eine automatisch erzeugte Computererklärung, in der die Online-Bank die Order eines Kunden bestätigt, ist als rechtsgeschäftliche Willenserklärung anzusehen. 2. Der Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 BGB ist dann bewirkt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass der Empfänger sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Kenntnis nehmen kann. Wenn eine elektronische Erklärung nicht wie eine E-Mail über einen Dritten (Online-Dienst, Provider) an den Empfänger gelangt, sondern diesem direkt übertragen wird, wie beim Online-Banking, ist der Zugang mit Passieren der Schnittstelle zum Empfänger bewirkt. 3. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical begünstigen die Anleger ganz deutlich. Mit diesen aktuellen Entscheidungen hat der BGH (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. Das Gericht kam in den Entscheidungen zu dem Schluss, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob weitere Auszahlungen erfolgen bleibt weiterhin so ungewiss wie auch bei anderen offenen Immobilienfonds. Momentan ist das SEB Asset Management maßgeblich mit der Abwicklung des offenen Immobilienfonds "SEB Immoinvest" befasst, der sich in der Liquidation befindet. Lediglich der "KanAm US-Grundinvest" scheint im Rahmen seiner Liquidation durch die Auszahlung an die Anleger im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt haben und somit ein positives Ergebnis erzielt haben. Andere sich in der Abwicklung befindliche offene ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Banken und Sparkassen dürfen das Widerrufsrecht der Kunden für Verbraucher- und Immobilienkredite nicht beschränken. Eine Geschäftsklausel, die Kunden die Aufrechnung mit sich aus einem Widerruf ergebenden Forderungen verbietet, ist daher unwirksam, urteilte am Dienstag, 20. März 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 309/16). Bei gegenseitigen Forderungen von Geschäftspartnern kommt es häufig vor, dass eine Seite „aufrechnet“, indem sie eigene Zahlungen um ihre Gegenforderungen mindert. Die hier streitige Geschäftsklausel der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ließ eine solche Aufrechnung durch den Kunden allerdings nur insoweit zu ... weiter lesen
Debi Select Anleger stehen abermals vor der Frage, wie es mit ihrer Geldanlage bei Debi Select weitergeht und ob sie zukünftig Zahlungen erwarten können. Auch der Sachstandsbericht des nunmehr von der Debi Select Verwaltungs GmbH beauftragten Rechtsanwalts Klumpe, welcher an alle Anleger versendet wurde, vermag keine Klarheit zu bringen. Die Anleger sollen auf der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung offenbar vor eine Wahl zwischen Liquidation / Insolvenz und Fortsetzung der Gesellschaft gestellt werden. Offensichtlich wird seitens Debi Select versucht werden, die verbliebenen Anleger mit der Darstellung eines Horrorszenarios für den Fall der Insolvenz zu einer Fortsetzung der Gesellschaft zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Beide Schifffahrtsgesellschaften sollen von der Insolvenz bedroht sein, heißt es. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds gestartet haben. Die kürzlich ergangenen Meldungen deuten nun allerdings darauf hin, dass diese schlussendlich erfolglos blieben. Die Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde" sollen von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgesetzt worden sein. Hierbei handelt es sich um ein Emissionshaus, welches sich wohl vornehmlich auf Schiffsfonds und Flottenfonds ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit Wirkung zum 27.02.2012 hatte der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S.A. den Beschluss gefasst, Rücknahmen der Anteilscheine auszusetzen und Zeichnungen zurückzuweisen. Allem Anschein nach drohen den Anlegern nun noch weitere schlechtere Nachrichten. So soll der Verwaltungsrat nun beschlossen haben, den Fonds "SEB Optimix Ertrag" endgültig zu schließen und somit auch zu liquidieren. Das heißt für die Anleger und Interessenten, dass die Anteilrücknahme gänzlich ausgesetzt ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.08.2015 entschied das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg, dass die Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkasse nicht rechtmäßig ist, da die Vorschrift der Bausparkasse kein Kündigungsrecht einräume (AZ.: 10 C 1154/15). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Wie bereits in Artikeln zuvor geschildert, kündigten insbesondere Ende 2014 bzw. Anfang 2015 eine Vielzahl von Bausparkassen hochverzinsliche Altverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da nach Ansicht der kündigenden Bausparkassen nach Ablauf von 10 ... weiter lesen
(KG Berlin, Urteil vom 11.05.2015, Az. 2 U 5/15 OLG München, Urteil vom 08.04.2015, Az. 15 U 2919/14) Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wurde vom Kammergericht Berlin und auch vom Oberlandesgericht München aufgrund des fehlerhaften bzw. irreführenden Prospekts des SHB Altersvorsorgefonds zum Schadensersatz verurteilt. Nach der Entscheidung der Gerichte hat die Treuhänderin die Anleger nicht auf die Widersprüche im Prospekt hingewiesen, vor allem die fehlende Eignung der Anlage zur Altersvorsorge. Die Fidelitas Vermögensverwaltung wird entweder als Gründungsgesellschafterin in Haftung genommen oder aufgrund des Beitritts über den Treuhandvertrag. Der ... weiter lesen
Der S&K-Skandal holt nun offenbar doch noch Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2 ein, die sich eigentlich rechtzeitig von ihrer Beteiligung getrennt hatten. Denn nun werden sie von der Geschäftsführung zur Kasse gebeten. Die Midas-Gruppe wurde von der S&K-Gruppe übernommen und schlitterte dadurch auch mitten in den Anlageskandal. Es gab Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2, die noch Glück hatten. Rechtzeitig vor Bekanntwerden des Skandals hatten sie ihre Beteiligung gekündigt und rund 93 Prozent ihres investierten Gelds zurückbekommen. Dies sei zu viel gewesen, sagt nun die Geschäftsführung und fordert rund zwei Drittel des Auseinandersetzungsguthabens zurück. ... weiter lesen