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Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem endgültigen Einbruch habe aber auch dieser Fonds nicht geschützt werden können. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Anleger dieser Fonds sollen von der Schifffahrtskrise, die dieses Jahr noch einmal richtig in Fahrt kommen soll, nicht verschont bleiben. Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") gehört zum Portfolio der IVG Immobilien AG. Die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind hoch. Normalerweise haften die Gesellschafter als Unternehmer. Somit besteht für sie auch die Gefahr des Totalverlustes ihrer Anlage. Der im Jahr 2007 aufgelegte Fonds beteiligt sich an einem Bürogebäude in London. Die Fremdfinanzierung in Schweizer Franken bereiten im Zuge dessen wohl momentan ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor wenigen Tagen sanken diese Bonds erneut erheblich ab, nachdem schon vor wenigen Monaten die Werte durch einen Schuldenschnitt drastisch reduziert wurden. Viele Anleger investierten in Staatsanleihen, da ihnen diese lange Zeit als sichere Geldanlage verkauft wurden. Seit der europäischen Finanzkrise scheint dies jedoch für Anleihen einiger europäischer Länder nicht mehr zu gelten. So sollen einzelne griechische Anleihen auf 17 % ihres ursprünglichen Wertes gesunken sein. Durch den Verkauf von Staatsanleihen können sich Länder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit hat sich das Emissionshaus als Spezialist für Schiffsbeteiligungen einen guten Ruf in Deutschland erarbeitet. Das Gesamtportfolio der GEBAB umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrtsbranche. Dieses setzt sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammen. Die GEBAB investiert dabei insbesondere in große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe. Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Unternehmensgruppe ist auch die Treuhandverwaltung zu nennen. Treuhänderisch übernimmt ... weiter lesen
Das Unausweichliche ist nun geschehen. Der Windkraftbetreiber Prokon musste die Segel streichen und hat Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger, die mehr als 1,4 Mrd. Euro investiert haben, müssen nun den Gang des Insolvenzverfahrens abwarten. Ob und in welcher Höhe sie einen Teil ihres angelegten Geldes zurückerlangen können kann aktuell seriös nicht beantwortet werden. Dies wird sich erst zeigen, wenn der Insolvenzverwalter sich nach eingehender Prüfung Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschafft haben wird. Für die Genussrechtsinhaber wird von besonderem Interesse dabei sein, ob und in welchem Umfange neben ihnen Gläubiger existieren. ... weiter lesen
Die Sunrise Energy GmbH mit Sitz in Berlin muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder zurückzahlen. Das hat ihr die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Juni 2015 aufgegeben. Die Sunrise Energy GmbH hatte gegen die Anordnung Widerspruch eingelegt. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde allerdings am 25. August 2015 vom Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt. Somit ist der BaFin-Bescheid sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig, teilte die Finanzaufsicht jetzt mit. Unter ihrer ehemaligen Firma Sofortrente GmbH bot die Sunrise Energy GmbH den Anlegern an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen und ... weiter lesen
Tausende von Anleger haben in den vergangenen Jahren erfahren müssen, dass die ihnen von ihren Bankberatern oder auch freien Anlageberatern als sicher und risikolos empfohlenen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest usw.) in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Unzählige dieser Fonds mussten zunächst aufgrund geringer Liquidität die Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen, also „schließen“ und sich sodann in die Abwicklung begeben. Während dieser Liquidation sollen die Immobilien verkauft und die Erlöse hieraus verteilt werden. Oftmals erfolgt dies sehr schleppend und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / ... weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21.01.2016 – III ZR 159/15 – eine Haftung eines beurkundenden Notars bejaht, der seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nicht nachgekommen ist. Diese Entscheidung ist insbesondere für Opfer sog. Schrottimmobilien von nicht unerheblicher Bedeutung. Schrottimmobilienopfer sind regelmäßig über die Immobilie und ihren Wert getäuscht worden. Daher können sie Ansprüche gegen Verkäufer und / oder Vermittler verfolgen. Nicht selten befinden sich Verkäufer und / oder Vermittler aber in Insolvenz, so dass mit keiner nennenswerten Schadenskompensation zu rechnen ist. Nicht selten dürfte vor dem Hintergrund der nunmehr ... weiter lesen
Zivilsenat zur Frage der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in drei Revisionsverfahren über die Frage der persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen gegenüber Anlegern zu entscheiden, die geltend gemacht hatten, sie hätten im Vertrauen auf die Richtigkeit der Mitteilungen in - mittlerweile wertlos gewordene - Aktien der Gesellschaft investiert. Die Klagen waren überwiegend in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben; soweit das Landgericht der Klage des Rechtsanwalts aus abgetretenem Recht eines Anlegers stattgegeben hatte, hat das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. ... weiter lesen