Kontosperrung
Eine Kontosperrung ist für den Betroffenen eine überaus unangenehme Situation. Kann man als Schuldner den Zahlungen gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen, kann dieser einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Dazu muss ihm die Bankverbindung des Schuldners vorliegen. Bei einer Kontosperrung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der der Betroffene die Verfügungsgewalt über sein Konto verliert.
Das heißt, dass er nicht mehr befugt ist, sich von seiner Bank Geld auszahlen zu lassen bzw. Überweisungen von seinem Konto vorzunehmen.
Kommt es zu einer solchen Kontosperrung, ist schnelles Handeln gefragt. Der Betroffene hat 14 Tage Zeit, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Beantragung von Pfändungsschutz. Versäumt er diese Frist oder unternimmt aus anderen Gründen nichts gegen die Kontosperrung, wird die Bank das Kontoguthaben an den Gläubiger weiterleiten um die ausstehenden Schulden zu begleichen.
Im Fall einer bevorstehenden oder bereits eingeleiteten Kontosperrung sollten Sie sich in jedem Fall mit einem Anwalt für Kontosperrung in Verbindung setzen. Dieser wird Ihnen genau erklären, welche Schritte nun zu unternehmen sind. So besteht etwa die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Wie genau dies abzulaufen hat und welche Konsequenzen dies für Sie als Schuldner hat, kann in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Kontosperrung erörtert werden. Zögern Sie nicht, sich juristischen Beistand einzuholen. Unsicherheiten und mangelndes Wissen auf diesem Gebiet können die Situation für Sie noch verschlechtern. Mit entsprechender fachlicher Kompetenz, wird Ihnen Ihr Anwalt erklären, wie genau der Sachverhalt sich für Sie gestaltet und was Sie nun zeitnah zu unternehmen haben.