Infos zum Rechtsanwalt für Kosmetikrecht
In Deutschland werden der Weg und der Hergang, wie kosmetische Mittel in den Umlauf gelangen, durch die Verordnung über kosmetische Mittel geregelt. Sie wird kurz Kosmetik-Verordnung genannt. Als Anhänge werden verschiedene Mittel aufgelistet, die verbotenen und erlaubten Mittel zur Herstellung von Kosmetika. Es handelt sich hierbei um ein Bundesrecht und hat somit eine bundesweite Gültigkeit. Die Kosmetik-Verordnung ist im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts anzusiedeln.
In der Kosmetik wird eine große Vielfalt von Mitteln verwendet. Aufgrund des heutigen Forschungsstandes und der permanent fortgeführten Forschung mit diesen Mitteln und ihrer Reaktion auf den menschlichen Organismus kommt es regelmäßig zu neuen Erkenntnissen. Dadurch verändert sich in vielen Fällen auch die Liste der erlaubten Grundsubstanzen. Zum Schutz des Verbrauchers ist es wichtig, dass die erneuerte Liste so schnell wie möglich in die Hände der Hersteller gelangt, damit diese die Anforderungen auch umsetzen können. Ein weiterer Grund, warum die Beachtung der erlaubten Grundsubstanzen so wichtig ist, ist die Tatsache, dass unter anderem auch Arzneimittel eingesetzt werden. Diese haben definitiv eine Heilwirkung, bei der es jedoch unbedingt auf die Dosierung ankommt. Ebenso ist es von Belang, an welchem Körperteil die Substanz eingesetzt werden soll. Auch Farbstoffe und UV-mildernde Substanzen dürfen nur nach strengen Vorgaben eingesetzt werden. Eine weitere Pflicht für bedenkliche Stoffe ist der Tierversuch. Um diesen zu umgehen, setzen immer mehr Hersteller auf ausschließlich natürliche, biologische Grundsubstanzen, was der Verbraucher grundsätzlich als positiv einstuft.
Der Rechtsanwalt für Kosmetikrecht wird sowohl von Verbrauchern als auch von Herstellern kontaktiert. Für den Hersteller ist es wichtig, über die rechtlichen Folgen informiert zu sein, welche die Produktion dieser Waren mit sich bringt. Dies beginnt beim Einhalten der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Grundsubstanzen für seine Produkte bis hin zur ausführlichen Information seiner Kunden über die Herstellung und Inhaltsstoffe seiner Waren. Doch nicht immer reagieren Menschen auf ein kosmetisches Produkt, wie es sich in den Versuchsreihen ergeben hat. Reagiert ein Verbraucher allergisch oder anderweitig negativ auf ein Produkt, dann ist ein Anwalt oder einer Anwältin für Kosmetikrecht der richtige Ansprechpartner. Die Anwaltskanzlei für Kosmetikrecht wird sich an den Produzenten wenden, um im Namen des Mandanten für den erlittenen Schaden eine Entschädigung zu erwirken. Ob Aussicht auf Erfolg besteht, zeigt die Aktenlage. Hierbei wird natürlich anhand der gesetzlichen Vorgaben überprüft, ob an einem Punkt der Produktions- oder Informationskette ein fehlerhaftes Element vorhanden ist. Da das Kosmetikrecht dem Besonderen Verwaltungsrecht zugeordnet ist, werden Gerichtsverhandlungen vor dem Verwaltungsgericht stattfinden. Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist davon auszugehen, dass sich dieses im Regionalgebiet des Herstellers befindet.