Orte
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Kosovo
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. • Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. • Hinsichtlich der Zusammensetzung sind besondere Angaben über o Art und Höhe der Zuschläge, o Zulagen, o sonstige Vergütungen, o Art und Höhe der Abzüge sowie o Abschlagszahlungen und Vorschüsse erforderlich. • Dem Arbeitnehmer muss keine Gehaltsabrechnung ausgehändigt werden, wenn die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Gehaltsabrechnung nicht geändert haben. • Der ... weiter lesen
KURZINFO:
Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende – nur noch wenn Arbeitgeber ordnungsgemäß über Urlaub informiert und belehrt hat
Neues Urteil
Wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt.
Nach dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts verfällt der Urlaub nur dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informiert hat, ihn ... weiter lesen
