Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen das teure Augen-Medikament Lucentis voll bezahlen. Sie können dabei nicht darauf bestehen, dass Ärzte eine nur für den Einmalgebrauch zugelassene Packung auf mehrere Behandlungen aufteilen, urteilte am Dienstag, 2. September 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 11/13 R). Die beklagte Knappschafts-Krankenkasse bezifferte die so entstehenden Mehrkosten für alle gesetzlichen Kassen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Lucentis wird gegen die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) eingesetzt. Dies ist eine Erkrankung der Netzhaut, die zu völliger Blindheit führen kann. Betroffen sind in Deutschland ein bis vier Millionen ... weiter lesen