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Rechtsanwalt in Konstanz - Krankenversicherungsrecht
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Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen das teure Augen-Medikament Lucentis voll bezahlen. Sie können dabei nicht darauf bestehen, dass Ärzte eine nur für den Einmalgebrauch zugelassene Packung auf mehrere Behandlungen aufteilen, urteilte am Dienstag, 2. September 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 11/13 R). Die beklagte Knappschafts-Krankenkasse bezifferte die so entstehenden Mehrkosten für alle gesetzlichen Kassen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Lucentis wird gegen die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) eingesetzt. Dies ist eine Erkrankung der Netzhaut, die zu völliger Blindheit führen kann. Betroffen sind in Deutschland ein bis vier Millionen ... weiter lesen
Viele Betroffene – meist Frauen – streiten mit der gesetzlichen Krankenkasse um die Tragung oder Erstattung der Kosten für Liposuktionsbehandlungen an Beinen und Armen zur Behandlung eines Lipödems.
Die Krankenkassen lehnen die Kostentragung meist ab.
Dagegen kann vor dem Sozialgericht geklagt werden.
Die Sozialgerichte weisen die Klagen aber meist ebenfalls ab.
Ein Anspruch auf die neue Behandlungsmethode der ambulanten ärztlichen Liposuktion zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung scheidet nach wie vor aus, weil der Gemeinsame Bundesausschuss diese Methode der Fettabsaugung nicht positiv empfohlen hat) und selten ein Ausnahmefall vorliegt, in welchem die positive Empfehlung ... weiter lesen