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Befristete Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern gerne abgeschlossen, um den Schutz der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vermeiden. In Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden, können sich Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten sechs Monate auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und nicht mehr ohne Weiteres entlassen werden. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, dass dieser Kündigungsschutz durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in bestimmten Fällen umgangen wird. Er hat aber einige Anforderungen hierfür normiert, um einen Missbrauch der von ihm eingeräumten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Beleidigung droht Kündigung Eine Beleidigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich als Grund für eine Kündigung geeignet. Anhängig von der Schwere der Beleidigung kann der Arbeitgeber unter Umständen auch fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kündigung gerechtfertigt. Ein interessantes Urteil des LAG Hamm zeigt, dass der Schutz der Kunstfreiheit Arbeitnehmer vor einer Entlassung bewahren kann. Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der einen ... weiter lesen
• Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. • Dann ist jede Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass die Kündigung auch nicht unwirksam sein kann. • Tipp: Wenn man eine Kündigung befürchtet, kann man ... weiter lesen
Leider ist ein Klassiker der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung das Zeugnis. Selbst in Aufhebungsvereinbarungen wird es oft stiefmütterlich behandelt, obwohl es doch, gerade für Führungskräfte , mehr als zwingend ist. Immer wieder werden über die Nicht- oder Schlechterteilung von Arbeitszeugnissen Auseinandersetzungen geführt. Die verschiedensten Konstellationen beschäftigen daher auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Mal sind es Falschangaben im Zeugnis oder Lebenslauf die den Arbeitgeber zur Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsverhältnisses berechtigen (http://www.kanzlei-mudter.de/falschangaben-in-lebenslauf-und-zeugnis.html). Mal ist es der fehlende Anspruch auf die ... weiter lesen
Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen "über Jahre hinweg drangsaliert", wobei die Attacken von "verbalen Entgleisungen" bis hin zu "gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen" gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von „Polensau" bis hin zu „Unter Hitler würdest du nicht arbeiten", so berichtete der Spiegel. Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, um so mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
• Zum Personalrat kann sich jeder wählen lassen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Dienststelle angehört und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder in einem von diesen geführten Betrieben beschäftigt ist. • Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. • Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Personalrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Dienstverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Personalrat. ... weiter lesen
Der Beklagte ist Inhaber einer KFZ-Lackiererei mit bisher fünf Arbeitnehmern. Er kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem damals 52 Jahre alten, seit 1980 beschäftigten Kläger fristgemäß zum 30. September 1998. Die vier anderen Lackierer beschäftigte er weiter, darunter seinen ledigen Sohn, der jünger und kürzer als der Kläger beschäftigt ist, sowie einen 1962 geborenen, seit 1993 beschäftigten ledigen Arbeitnehmer. Der Kläger hält die Kündigung gemäß §§ 242, 138 BGB für unwirksam. Er meint, unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte hätte der Beklagte nicht ihm, sondern einem der anderen Arbeitnehmer kündigen müssen. Der Beklagte hat geltend gemacht, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, um eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Fehlende Beweisbarkeit der Pflichtverletzung, fehlende Abmahnung, fehlende Betriebsratsanhörung – das sind die drei häufigsten Gründe, weswegen verhaltensbedingte Kündigungen scheitern. Beweisprobleme des Arbeitgebers Als Anwalt für Arbeitsrecht erlebe ich es häufig vor Gericht: Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer Dinge vor, die er vor Gericht nicht beweisen kann. Ihm bleibt dann meistens nichts anderes übrig, als seinen Mitarbeiter wiedereinzustellen, oder er zahlt ihm eine hohe Abfindung, damit er den Arbeitsplatz freiwillig räumt. Wenn die Beweisführung lange dauert, ... weiter lesen
Inwieweit machen sich Vorgesetzte strafbar, wenn ihre Untergebenen andere Mitarbeiter misshandeln? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.10.2011, 4 StR 71/11 entschieden. In dem Fall hatten mehrere Mitarbeiter eines städtischen Bauhofes in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren einen Kollegen, der allerdings einer anderen Kolonne angehörte, mehrfach schwer verprügelt. In einem Fall erlitt das Opfer sogar Rippenbrüche. Obwohl der Vorgesetzte der Täter selbst seine Hand nicht erhoben hatte, prüfte der Bundesgerichtshof, ob er sich nicht doch strafbar gemacht hat, da er offenbar bei den Straftaten anwesend war. Gemäß § 13 StGB kann nämlich auch jemand strafbar sein, ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich: Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen. Die Adam Opel AG und die IG Metall haben den Sozialtarifvertrag über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen. Nachfolgend erläutere ich den Inhalt und die Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter. Was ist ein Sozialtarifvertrag? Mit einem Sozialtarifvertrag werden das ob und wie von Betriebsänderungen, insbesondere Betriebsschließungen und der Ausgleich der damit für die betroffenen Arbeitnehmer verbundenen Nachteile geregelt. Er regelt also grundsätzlich das, was ansonsten in einem Interessenausgleich bzw. einem Sozialplan geregelt werden würde. ... weiter lesen