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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Erfüllt der Arbeitnehmer die Wartezeit nach § 4 BUrlG, so hat er einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen. Die Regelung bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Wird im Betrieb des Arbeitgebers in der 5-Tage-Woche gearbeitet, so beträgt der Anspruch 20 Arbeitstage. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat. Darüber hinaus muss der Urlaub zusammenhängend ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Weisungsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das Direktionsrecht. In diesem Rahmen kann er Mehrarbeit auferlegen, er darf die Arbeitszeiten festlegen; die Teilnahme an Sitzungen und Schulungen darf er anordnen, es handelt sich dann um Arbeitszeit. Dabei muss er arbeitsrechtliche Vorgaben beachten, und Rücksicht nehmen auf die Interessen des Arbeitnehmers: Er muss die Mehrarbeit korrekt erfassen und vergüten, das Arbeitszeitgesetz einhalten, für ausreichend Pausen und Erholungszeiten sorgen, und Rücksicht nehmen auf persönliche, familiäre Belange des Arbeitnehmers. Ignorieren von ... weiter lesen
Das ArbG Berlin hat mit Urteil vom 07.01.2020 zum Aktenzeichen 45 Ga 15221/19 im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet, dass die Bundesstiftung Bauakademie die Direktorenstelle bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mit dem bereits ausgewählten Bewerber besetzen darf. Aus der Pressemitteilung des Landeesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Nr. 2/2020 vom 07.01.2020 ergibt sich: Der Verfügungskläger hatte sich ebenfalls auf die Direktorenstelle beworben und war nicht berücksichtigt worden. Er hat u.a. geltend gemacht, das Auswahlverfahren sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden; auch fehle dem ausgewählten Bewerber die in der Stellenausschreibung angegebene ... weiter lesen
Namensschilder für Fahrpersonal Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen. Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Unterschlagung. Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19.Juni 2013 - 3 Sa 208/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung zulasten des Unternehmens begangen hat, liegt der Ausspruch einer fristlosen Kündigung nahe. Das tat die Arbeitgeberin auch im vorliegenden Fall. Der Arbeitnehmer war zuständig für die Kontrolle von Geldspielautomaten; er hatte auch Aufführungen und manuelle Auszahlungen vorzunehmen. Bei einer Kontrolle und Auffüllung trat ein Fehlbetrag auf. Die Arbeitgeberin ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt mal wieder jemand eine Zuschauerfrage gestellt und wollte wissen, ob man eine Kündigung zu befürchten hat, wenn man sich gegenüber seinem Arbeitgeber im Ton vergriffen und ihn heftig kritisiert hat. Wie ist ein solcher Fall zu beurteilen? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss man sehen, was „im Ton vergriffen“ hier bedeutet. Wenn der Arbeitnehmer seinem Chef eine Beleidigung an den Kopf wirft, dann droht tatsächlich eine Kündigung. Sofern es sich um eine Beleidigung von ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Die Beschwerde gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss kann auch dann noch zurückgezogen werden, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) seine Entscheidung bereits verkündet hat. Nach einem am Donnerstag, 28. August 2014, veröffentlichten Beschluss des LAG Nürnberg ist dies möglich, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und noch keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt worden ist (Az.: 2 TaBV 5/14). Rechtsmittel sind dann insgesamt nicht mehr möglich. Die Entscheidung gilt für das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren. Dies greift insbesondere für die Einrichtung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen sowie bei ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2013, Az.: 9 AZR 535/11. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Ausgangslage: Nach der Geburt eines Kindes bietet das Gesetz den Eltern nicht nur die Möglichkeit der Elternzeit, sondern auch der Teilzeitarbeit. Einen solchen Anspruch gibt allgemein auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Arbeitnehmer hat nach der Geburt seines Kindes zunächst die Gewährung von Teilzeit mit einem Arbeitszeitvolumen von 50 % der regulären Arbeitszeit beantragt. Auf Nachfrage des Arbeitgebers veränderte der Arbeitnehmer mehrfach die Anfangs- und Endzeitpunkte seines Teilzeitantrages. Wie die Arbeitszeit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg soll in seinem Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) festgelegt haben, dass der dringende Verdacht der privaten Nutzung von unternehmenszugehörigen Gutschriften eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in welchem eine Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eingereicht hatte. Sie soll ihr Vorgehen damit begründet haben, dass der ... weiter lesen
Düsseldorf. Eine fristlose Kündigung wegen Verspätung des Arbeitnehmers zur Arbeit ist regelmäßig unwirksam. In seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.02.2022 (Az.: 10 Ca 4119/21) hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass bei Unpünktlichkeit eine außerordentliche Kündigung ausnahmsweise nur dann möglich sei, wenn diese einer Arbeitsverweigerung gleichkomme. Daraufhin kippte das Gericht mehrere Kündigungen einer Mitarbeiterin des Autovermieters Sixt. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Einladung zur Wahlvorstandswahl, um eine Betriebsratswahl bei Sixt durchzuführen. Die Klägerin und zwei weitere Kollegen stellten am 20.08.2021 einen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.12.2020 zum Aktenzeichen 8 Sa 491/20 entschieden, dass die 45minütige Tätigkeit eines Lageristen in einer Pizzeria nicht geeignet ist, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Gastroenteritis und Ermüdung zu erschüttern. Es kann nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gefolgert werden, dass der Kläger vollschichtig seine körperlich anspruchsvolle Arbeit als Lagerist hätte ausüben können. Der Kläger war vom 29.08.2019 bis 02.09.2019 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Er hat die darüber ausgestellte Erstbescheinigung seiner Hausärztin D . L (Fachärztin für ... weiter lesen
(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der ... weiter lesen