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Rechtsanwalt in Porta Westfalica - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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Mainz (jur). Arbeitgeber dürfen anderen Arbeitgebern Informationen über frühere eigene Beschäftigte geben. Dies ist allerdings auf Leistung und Verhalten während der Arbeit im eigenen Betrieb beschränkt, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5. Juli 2022 entschied (Az.: 6 Sa 54/22). Zudem muss danach ein überwiegendes Interesse vorliegen, das den Persönlichkeitsrechten vorgeht. Mit ihrem Urteil beförderten die Mainzer Richter Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus den Jahren 1957 und 1984 ins digitale Zeitalter. Die Klägerin war bei ihrem beklagten früheren Arbeitgeber als Leitende ... weiter lesen
Seit März 2020 hat die Corona -Pandemie die Welt fest im Griff und Reiseeinschränken, Reiseverbote und Reisewarnungen sind an der Tagesordnung. Arbeitnehmer müssen Urlaubsreisen absagen oder verschieben. Viele Arbeitnehmer treten deshalb von dem vom Arbeitgeber bewilligten Erholungsurlaub zurück oder verschieben diesen. Arbeitnehmer haben zunächst keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub zu stornieren , weil eine Urlaubsreise storniert wurde. Nur dann, wenn der Arbeitgeber mit der Rückgabe von bereits bewilligtem Urlaub einverstanden ist, können Urlaube auf später verlegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei aber entsprechend ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Heute geht es um das Thema Teilzeit und die Frage, wann Arbeitnehmer eigentlich Teilzeit arbeiten können. Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit? Fachanwalt Bredereck: Ein solcher Anspruch auf Teilzeitarbeit kann sich aus § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ergeben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dafür muss zunächst das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate Bestand haben. Einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bereits vor Ablauf dieser sechs Monate zu stellen, wäre ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In jüngster Vergangenheit erklärte das BAG, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen können. Beachtlich sei jedoch, dass diese Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Vor einiger Zeit hatte der EuGH bereits seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Nun soll auch das BAG gemäß seinem Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR 353/10) dieselbe Meinung vertreten. Auch hier ... weiter lesen
Zurück ins Mittelalter? - Das Bundesverfassungsgericht, die Kirchen und das Arbeitsrecht. Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverfassungsgericht hat hingelangt. Wir haben diese Woche eine neue Entscheidung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Wieder einmal ist eine der Kirchen beteiligt, die eine Kündigung ausgesprochen hat und wieder einmal scheint es doch so zu sein, dass wir Rückschritte im Arbeitsrecht machen. Stimmt mein Spruch vom Zurück ins Mittelalter? Fachanwalt Dineiger: So pauschal kann man das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten (speziell zum Thema Kündigung) drehen sich um Aktivitäten von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken. Profile und Posts auf Facebook, Xing, YouTube, Twitter, etc. haben mitunter weitreichende unangenehme Konsequenzen für Arbeitnehmer. Das ist teilweise auch einer merkwürdigen Vorstellung mancher Arbeitsrichter geschuldet davon, wie die Nutzung der genannten Netzwerke eigentlich genau abläuft. Arbeitnehmer sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass ihre Aktivitäten dort unter Umständen riskant für ihr Arbeitsverhältnis sind. Urlaubsfotos ... weiter lesen
KURZINFO: Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubs mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt. Der Kläger und der Beklagte sind als LKW-Fahrer tätig; sie sind Arbeitskollegen. Am Nachmittag des 20. Februar 2001 versetzte der Beklagte dem Kläger während der Arbeit einen Stoß vor die Brust, worauf dieser einen Schritt rückwärts machte und über die Handgriffe ... weiter lesen
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Interessen des Arbeitgebers und kann sich daher normalerweise nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes berufen, auch wenn er lediglich Angestellter ist und keine Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält. Dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausdrücklich geregelt. Da er also seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen grundsätzlich bereits bei leichten Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern verlieren kann, wird er normalerweise dadurch geschützt, dass sein Dienstvertrag für einen längeren Zeitraum ordentlich nicht gekündigt werden kann. Sollte es dann doch zu solchen Unstimmigkeiten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute zu folgenden Themen: Zschäpe-Prozess, Entfernung aus Beamtendienst wegen des Besitzes von Kinderpornos, SMS auf der Richterbank und das Arbeitsgericht Berlin zum Charitè-Streik. Das Video zur aktuellen Fernsehanwaltswoche finden Sie: hier Zschäpe-Prozess –Hauptangeklagte versucht erneut, ihre Verteidiger loszuwerden: Nicht zum ersten Mal startet Beate Zschäpe einen Versuch, um ihre Verteidiger loszuwerden. Ist das möglich? Welche Folgen hätte das? Droht sogar eine komplette Wiederholung des Prozesses nach 200 Verhandlungstagen? Entfernung aus Beamtendienst wegen Besitzes ... weiter lesen
Die Volkswagen Aktiengesellschaft (abgekürzt VW AG oder auch Volkswagen AG) mit Sitz im niedersächsischen Wolfsburg ist ein deutscher Automobilhersteller. VW beschäftigt in Deutschland 120.000 Arbeitnehme r. Wenn die Umstellung von Verbrenner auf Elektromobilität nicht gelingt, könnte jeder 4. Arbeitsplatz in Deutschland gefährdet sein und 30.000 Arbeitnehmer ihren Job verlieren . Der Betriebsrat ist außer sich und VW beteuert bereits, dass es derartige Pläne konkret nicht gebe. Die Arbeitnehmer sind jedoch verunsichert . Allerdings gibt es auch Vergleiche. So fertigt Tesla mit 10.000 Arbeitnehmern 500.000 E-Autos, während VW mit 25.000 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Zahlreiche Leiharbeitnehmer in Deutschland tätig Leiharbeit ist weit verbreitet in Deutschland. Fast eine Million Leiharbeitnehmer gibt es, die von der folgenden Gesetzesänderung betroffen sind. Einsatz von Leiharbeitnehmern auf 18 Monate begrenzt Leiharbeitnehmer dürfen zukünftig nicht mehr dauerhaft eingesetzt werden. Spätestens nach 18 Monaten ist ein Wechsel des Entleiherbetriebs oder eine Übernahme durch das entsprechende Unternehmen erforderlich. Leiharbeitnehmer können trotzdem im turnusmäßigen Wechsel zwischen verschiedenen Betrieben eingesetzt werden Bei ... weiter lesen
Urteil vom 10.06.2010 - Fristlose Kündigung einer Kassiererin durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben! Mit seinem Urteil vom 10.06.2010 hat das Bundesarbeitsgericht der Klage einer Kassiererin, die wegen des Einlösens von ihr nicht gehörenden Pfandbons mit einem Wert von insgesamt EUR 1,30 zum eigenen Vorteil nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden war, stattgegeben und die Kündigung für unwirksam erklärt. Das Bundesarbeitsgericht ist mit seiner Rechtsprechung im „Fall Emmely" damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB abgerückt. Bislang bildete jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des ... weiter lesen