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Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Betriebsrentner haben keinen Anspruch auf eine tarifliche Corona-Sonderzulage. Jedenfalls nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) seien diese auf aktive Arbeitnehmer beschränkt, urteilte am 7. Juni 2023 das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ( Az.: 12 Sa 297/23 ). Anderes kann sich danach auch nicht aus dem Zusammenspiel mit Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge ergeben. Der Kläger war bis Mitte 2016 bei der Ärztekammer Nordrhein beschäftigt, die den TV-L anwendet. Die betriebliche Altersversorgung ist über ein Versorgungswerk geregelt. Nach deren Bestimmungen werden die Versorgungsbezüge entsprechend der Tarifentwicklung angepasst, „als versorgungsfähig bezeichnete ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Als immaterieller Schadensersatz ist der Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung aufgrund Mobbinghandlungen nicht pauschal zu beziffern. Es hängt stets von den Umständen des Einzelfalles, von der Intensität der Mobbinghandlungen und von der konkreten Wirkung der Mobbinghandlungen auf den betroffenen Arbeitnehmer ab. Das Arbeitsgericht Cottbus hat beispielsweise in einem Urteil vom 8.7.2009 (Aktenzeichen: 7 Ca 1960/08) einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber systematisch durch verschiedene Mobbinghandlungen über einen längeren Zeitraum zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
KURZINFO: Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn die Rückzahlungspflicht auch bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vereinbart ist. Wird einem Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Grund gekündigt, auf den er keinen Einfluss hat, liegt es nicht an ihm, dass sich die Bildungsinvestition des Arbeitgebers nicht amortisiert. Eine Rückzahlung ist dem Arbeitnehmer dann nicht zumutbar. ... weiter lesen
Kein Arbeitsverhältnis und damit auch kein Kündigungsschutz bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Ausgangslage: Die Grenze zwischen ehrenamtliche Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis ist oft fließend. Hier entstehen Abgrenzungsprobleme. Das betrifft neben der Frage der Vergütungspflicht auch den Kündigungsschutz im Falle einer Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage eines ehrenamtlichen Mitarbeiters einer örtlichen Telefonseelsorge ... weiter lesen
Mainz (jur). Arbeitgeber dürfen anderen Arbeitgebern Informationen über frühere eigene Beschäftigte geben. Dies ist allerdings auf Leistung und Verhalten während der Arbeit im eigenen Betrieb beschränkt, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5. Juli 2022 entschied (Az.: 6 Sa 54/22). Zudem muss danach ein überwiegendes Interesse vorliegen, das den Persönlichkeitsrechten vorgeht. Mit ihrem Urteil beförderten die Mainzer Richter Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus den Jahren 1957 und 1984 ins digitale Zeitalter. Die Klägerin war bei ihrem beklagten früheren Arbeitgeber als Leitende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist den allermeisten Arbeitgebern auch klar. Wenn der Arbeitnehmer in der Folge Kündigungsschutzklage erhebt, muss der Arbeitgeber vor Gericht nicht nur das Vorliegen von hinreichenden Kündigungsgründen beweisen, sondern auch, dass er dem Arbeitnehmer überhaupt eine formwirksame Kündigung hat zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber auf eine nachweisbare Zustellung achten. Zustellung per Einschreiben: Man liest immer wieder von einer Zustellung der Kündigung per Einschreiben. Wirklich sicher ist diese Variante aber nicht. Beweisen ... weiter lesen
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung für Teilzeitkräfte ? Die Klägerinnen sind bei dem beklagten Klinikum langjährig als medizinisch-technische Assistentinnen beschäftigt. Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit von derzeit 38,5 Stunden. Zu etwa 70 % ihrer Arbeitszeit arbeiten die Klägerinnen mit infektiösem Material. Bis einschließlich 1998 haben sie von dem beklagten Klinikum jährlich vier Tage Zusatzurlaub erhalten. Seit 1999 lehnt das beklagte Klinikum die Gewährung des Zusatzurlaubs ab. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die auf Erteilung des Zusatzurlaubs gerichteten Klagen abgewiesen. Die Revisionen der Klägerinnen blieben ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zu einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, 10 TaBV 65/14. In dem Verfahren geht es um die Frage einer unzulässigen Einflussnahme des Arbeitgebers auf eine Betriebsratswahl. Folgendes hatte sich nach den Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf in einer Pressemitteilung ereignet: Der Kandidat einer Liste hatte über Facebook die Arbeitskollegen einer anderen Liste diffamiert. Daraufhin folgte die Strafanzeige durch den Listenführer der anderen Liste wegen Beleidigung, der zudem auch die Personalabteilung des Arbeitgebers in Kenntnis setzte. Er fügte den Screenshot eines älteren Posts ... weiter lesen
Die Haribo -Holding GmbH & Co. KG ist ein deutscher Süßwarenkonzern.[3][4] Bekanntestes Produkt sind die bereits zwei Jahre nach der Unternehmensgründung 1922 von Hans Riegel erfundenen, zur Abgrenzung von Konkurrenzprodukten Goldbären genannten Gummibärchen. Der Firmensitz befand sich bis 2018 im Bonner Stadtteil Kessenich; im Mai 2019 wurde er in die Gemeinde Grafschaft in Rheinland-Pfalz verlegt. Am 06.11.2020 teilte HARIBO mit, das Werk vollständig zu schließen. Die Produktion wurde vor Weihnachten bereits eingestellt. Die Suche nach einem Investor, der möglicherweise die Arbeitnehmer von HARIBO übernimmt, verlief bisher ohne Erfolg . Am ... weiter lesen
Leipzig (jur). Muss sich ein Bundespolizist während eine Pause für mögliche Einsätze „bereithalten“, kann er sich die Zeit als Arbeitszeit anrechnen lassen und hierfür einen Freizeitausgleich verlangen. Dies gilt dann, wenn der Bundespolizeibeamte während seiner Pause ständig erreichbar sein und seine sofortige Dienstaufnahme sicherstellen muss, urteilte am Donnerstag, 13. Oktober 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 24.21). Auf den Umfang der tatsächlichen dienstlichen Inanspruchnahme während der Pausenzeit komme es für die Einstufung als Arbeitszeit nicht an. Im konkreten Fall ging es um einen Bundespolizisten aus Sachsen, der sich Pausenzeiten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen. Wegen der derzeitigen Warnstreiks bei der Bundesbahn kommen viele Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. Falsche Einschätzungen können Arbeitnehmer im Extremfall sogar den Job kosten. Ohne Arbeit keinen Lohn. Wer verspätet zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für die verlorene Zeit Arbeitsentgelt zu bekommen. Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Egal ob wegen Glatteis, Zugausfall, Bahnstreik oder Unwetter: Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Zeit nicht bezahlen. Darf man die verlorene Arbeitszeit ... weiter lesen