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Das Landesarbeitsgerichts Köln hat mit Urteil vom 09.04.2019 zum Aktenzeichen 4 Sa 242/18 entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Köln mit der Nr. 2/2019 vom 01.07.2019 ergibt sich: Der Kläger war in der Zeit vom 01.09.2012 bis zum 31.03.2017 als Bote bei dem beklagten Apotheker beschäftigt. ... weiter lesen
Überstunden - ständiges Konfliktpotenzial im Arbeitsrecht Die Leistung und die Vergütung von Überstunden sind ein Dauerbrenner im deutschen Arbeitsrecht und beschäftigen regelmäßig die Arbeitsgerichte. Immer wieder kommt dieses Thema dabei erst nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einer anderweitigen Beendigung eines Arbeitsvertrags, z.B. bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags, auf den Tisch. CCOO-Urteil des EuGH: System zur Arbeitszeiterfassung verpflichtend Für Aufsehen sorgte im Jahr 2019 das sog. CCOO-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Arbeitgeber grundsätzlich zur Einrichtung eines ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, der Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht oder durch eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form eines Aufhebungsvertrags. • Bei Kündigung durch Arbeitgeber unterscheidet man grundsätzlich drei Arten von Kündigungen: o Betriebsbedingte Kündigungen o Verhaltensbedingte Kündigungen o Personenbedingte Kündigungen und • Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst oder schließt er (auf Druck des Arbeitgebers) einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mitzubestimmen bei Regelungen über den Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die vom Arbeitgeber vorzunehmende Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und die Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Eine Betriebsvereinbarung hierüber kann die Aufstellung des Konzepts nicht dem Arbeitgeber überlassen und die Beteiligung des Betriebsrats auf ein Beratungsrecht beschränken. Vielmehr muss die Betriebsvereinbarung selbst den Gegenstand regeln. Diesen Anforderungen wurde der Spruch einer Einigungsstelle, die im Betrieb eines deutschen Luftfahrtunternehmens gebildet worden war, nicht gerecht. Der ... weiter lesen
Die Anwaltswoche zu den Themen Karstadt, aktuelle Verjährungsfrist, Amazon-Streiks u.a. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Stellenstreichungen bei Karstadt; wichtige Verjährungsfrist von Forderungen aus dem Jahr 2011; Streiks bei Amazon; Schwan-Stabilo-Mitarbeiter; BGH-Urteil gegen Lehrerin, die Kollegen durch erfundene Vergewaltigungsvorwürfe für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht hatte sowie einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg. Stellenstreichungen bei Karstadt – was sollten Arbeitnehmer beachten? In der Zentrale und in den 83 Warenhäusern sollen aktuellen Pressemeldungen rund 2000 Stellen ... weiter lesen
Schlagzeuger muß auch Regenmacher bedienen Der Kläger ist in dem Kulturorchester des Beklagten als erster Schlagzeuger beschäftigt. Bei der Aufführung des Werkes "... wie Mohn und Gedächtnis" von Lars Woldt mußte er den sog. Regenmacher bedienen, der in der Partitur dem Schlagzeug zugeordnet war. Bei dem Regenmacher handelt es sich um ein 1,5 bis 2 Meter langes, mit Steinchen oder ähnlichem Material gefülltes Bambusrohr, mit dem durch Schütteln und Drehen regenähnliche Geräusche erzeugt werden. Der Kläger forderte dafür eine zusätzliche Vergütung von 100,00 DM pro Probe und 200,00 DM pro Konzert. Dies lehnte der Beklagte ab. Der Kläger hat geltend gemacht, der Regenmacher sei kein Musikinstrument, sondern ein Geräuscheffektgerät, ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 07.08.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 992/19 entschieden, dass eine Pflegekraft, die in der Pflegedokumentation vorsätzlich Falschangaben macht und einträgt, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zur Patientin hatte, eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 3/2019 vom 20.08.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten seit über 5 Jahren als Altenpflegerin beschäftigt. Sie wurde vom Arbeitgeber mehrfach abgemahnt, unter anderem weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch nicht richtig dokumentiert ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen ... weiter lesen
Ein aktueller Bericht im Spiegel (Heft Nr. 29 vom 18.7.2011) trägt ein arbeitsrechtliches Dilemma an eine breite Öffentlichkeit. Einerseits gilt die Loyalität zum Arbeitgeber. Es ist die Kehrseite der Fürsorgepflicht, die der Arbeitgeber für den Mitarbeiter hat. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer auch Staatsbürger und ist seinem ethischen oder moralischen Prinzipiengerüst verpflichtet. Zudem gilt für den Arbeitnehmer das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Sollte der Arbeitnehmer von Missständen oder von strafbarem Verhalten in der Firma erfahren, gerät er nicht selten in die Zwickmühle. In dem vom Spiegel berichteten Fall hatte eine Altenpflegerin eine Strafanzeige gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus. Vertragsfreiheit bedeutet nicht rechtliche Zuordnungsfreiheit: Den Parteien ... weiter lesen