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Für Kündigungen des Arbeitsverhältnisses gilt ein strenges Schriftformerfordernis. Doch wie muss die Unterschrift beschaffen sein, um diesen Anforderungen zu genügen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Problem: Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-Mail oder SMS sind unwirksam! Doch häufig passieren auch Fehler, wenn der Arbeitgeber tatsächlich schriftlich kündigen will. Hier kommt es manchmal auf die Art und Weise der Unterschrift an. Die Rechtsprechung: Regelmäßig kommt es nicht darauf an, dass aus der Unterschrift allein auf die Person des Unterzeichners geschlossen werden kann. Erforderlich ist nur, dass ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht. Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt. Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG uneingeschränkt auch bei sog. Massenänderungskündigungen gilt. Auch wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen allen oder der Mehrzahl der Arbeitnehmer des Betriebes kündigt und ihnen eine Weiterarbeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen anbietet, rechtfertigt ein solcher Massentatbestand nicht ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern und den anderen durch § 15 KSchG geschützten Amtsträgern. § 15 KSchG schließt abgesehen von den Sonderfällen der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG) eine ordentliche ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Die Mediengruppe RTL will im Jahr 2021 Arbeitsplätze abbauen. Insgesamt werden 150 Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen müssen. Damit müssen 3-4 % Arbeitsplätze des Unternehmens abbauen. RTL beabsichtigt den Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten. Die gestrichenen Arbeitsplätze sollen sich auf alle Bereiche der Mediengruppe beziehen. RTL setzt auf ein Freiwilligenprogramm mit dem Arbeitnehmer der Gang in den Vorruhestand oder Altersteilzeit angeboten werden soll. Außerdem soll in Abstimmung mit dem Betriebsrat ein weiteres Freiwilligenprogramm aufgelegt werden, das es ermöglicht mit Abfindung und Aufhebungsvertrag aus dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legte erst kürzlich dar, dass der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers regelmäßig eine außerordentliche Kündigung wegen berechtigter Umstände begründen kann. Anzuführen sei indes, dass eine alleinige strafrechtliche Bewertung der Umstände nicht ausreichend sei. In seinem Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11) erklärte das BAG, dass eine solche Verdachtskündigung nicht allein darauf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Selbst wenn lediglich der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, kann ein Kündigungsrecht gegeben sein. Viele Arbeitgeber greifen einer solchen Situation allerdings nicht zum Instrument der Kündigung, sondern legen dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, keine Kündigungsschutzklage fürchten muss. Das ... weiter lesen
Vorschuss auf Provision: Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein einen Provisionsvorschuss zurückzuzahlen, wenn die Forderung auf die der Vorschuss gezahlt wurde später nicht entsteht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 – 8 Sa 230/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: In Arbeitsverträgen, in denen Provisionen vereinbart werden, wird daneben häufig auch eine entsprechende Vorschusszahlung auf die zu erwartende Provision geregelt. Hintergrund ist, dass die Provisionen häufig erst lange Zeit nach der Leistung des Arbeitnehmers fällig ... weiter lesen
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob einem Angestellten einer Landesversicherungsanstalt aus Anlaß der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein tariflicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag zusteht. Der Kläger hatte für den voraussichtlichen Tag der Niederkunft bei der Beklagten bezahlte Freistellung beantragt. Die Beklagte gewährte zwar die Freistellung, lehnte jedoch die Fortzahlung der Vergütung ab. Der Klage auf Zahlung der Vergütung gab das Arbeitsgericht statt, das Landesarbeitsgericht wies sie ab. Die Revision des Klägers blieb erfolglos. Nach § 616 Abs. 1 BGB iVm. § 52 Abs. 1 Buchst. a des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - ... weiter lesen
• Am Anfang eines Mobbing-Prozesses steht regelmäßig ein ungelöster Konflikt. Kümmert sich niemand um die Bearbeitung des Konflikts, kann dieser zu Mobbing führen. • Der Betroffene wird zur Zielscheibe der Handlung der übrigen Beteiligten. Häufige Begleiterscheinungen sind die Einstellung der Kommunikation mit dem Mobbing-Opfer, die Erschwerung der Arbeit durch Kollegen, Vorgesetzte etc. und das Verbreiten von Gerüchten. • Im weiteren Mobbing-Prozess finden gravierende Änderungen statt. Das Mobbing-Opfer wird zum Außenseiter, das sozial gemieden wird. Das Mobbing-Opfer selbst verändert sich häufig (unbewusst) ebenfalls. • Am ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wer als Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr sein Fahrzeug im alkoholisierten Zustand befördert, dem droht eine fristlose Kündigung, bei der auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein kann. Es müssen dafür auch gar nicht die straßenverkehrsrechtlich maßgeblichen Promillewerte erreicht werden, auch ein Blutalkoholwert von 0,46 Promille nach einer gewissen Fahrzeit rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Busfahrers im öffentlichen Nahverkehr, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 17. Dezember 2002 – 6 Sa 480/01 –, juris) . Arbeitnehmer, die aufgrund ... weiter lesen
Verzicht auf Urlaubsabgeltung / Verfall von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag u. a. Beendigungstatbestände) treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Abreden darüber, wie sie mit nicht genommenem Urlaub umgehen. Solche Ansprüche werden beispielsweise direkt in einem Aufhebungsvertrag geregelt oder sind Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs. Geregelt wird die Frage, wie mit offenen Urlaubsansprüchen umzugehen ist, da der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „in natura" nicht mehr genommen werden kann. Bezüglich dieses Abgeltungsanspruchs ... weiter lesen