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Rechtsanwalt in Wilsdruff - Arbeitsrecht
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -. Ausgangslage: Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, abweichende Vereinbarungen unwirksam. Auf den Urlaubsanspruch kann auch nicht verzichtet werden. Streit über den Anspruch entsteht natürlich immer dann, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber sieht dann regelmäßig nicht ein, dass er den Urlaubsanspruch erfüllen muss. ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Die Beschwerde gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss kann auch dann noch zurückgezogen werden, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) seine Entscheidung bereits verkündet hat. Nach einem am Donnerstag, 28. August 2014, veröffentlichten Beschluss des LAG Nürnberg ist dies möglich, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und noch keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt worden ist (Az.: 2 TaBV 5/14). Rechtsmittel sind dann insgesamt nicht mehr möglich. Die Entscheidung gilt für das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren. Dies greift insbesondere für die Einrichtung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen sowie bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorwurf der Straftat unbedingt ernst nehmen Wem als Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorgeworfen wird (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug etc.), der sollte die Situation sehr ernst nehmen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht droht regelmäßig eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Strafverfahren ist möglich. Die Problematik ergibt sich in solchen Fällen daraus, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Komponente miteinander kollidieren. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist es in der Regel sinnvoll und sogar notwendig, sich zu den Vorwürfen zu äußern, um eine ... weiter lesen
Mainz (jur). Beim versuchten absichtlichen Anspucken einer Vorgesetzten droht die fristlose Kündigung. Dies gilt erst recht, wenn die Arbeitnehmerin während der Corona-Pandemie spuckt und andere Personen damit der Gefahr der Übertragung einer unerkannten Covid-19-Infektion aussetzt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. Dezember 2022 (Az.: 6 Sa 47/22). Im Streitfall ging es um eine angestellte türkischstämmige Reinigungskraft in einem Autohof. Das Verhältnis zwischen der 62-jährige Frau und ihrer Vorgesetzten war durch Streitereien in der Vergangenheit getrübt. Als am 6. Oktober 2020 die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ein Zuschauer auf YouTube hat unlängst zum Thema Überstunden nachgefragt, wie lange im Voraus der Arbeitgeber die Überstunden eigentlich ankündigen muss. Das bietet eine willkommene Gelegenheit, noch einmal die wichtigsten Punkte in diesem Zusammenhang zusammenzufassen. Bevor man überhaupt zu der Frage der Ankündigung von Überstunden kommt, muss der Arbeitgeber diese erst einmal überhaupt anordnen dürfen. Das geht wiederum nur unter besonderen Voraussetzungen. Verpflichtung zur Überstundenleistung Arbeitnehmer sind ... weiter lesen
Die Beklagte betrieb als Franchisenehmerin ein Restaurant in Frankfurt/Main und ein weiteres im Darmstädter Hauptbahnhof. Der Kläger ist bei ihr seit 1991 beschäftigt, seit 1995 als Schichtführer im Frankfurter Betrieb. Diesen Betrieb schloß die Beklagte am 30. Juni 1997. Nach einem mit dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Kläger war, abgeschlossenen Interessenausgleich sollten der Kläger und einige andere Arbeitnehmer in Darmstadt weiterbeschäftigt werden. Nachdem die Beklagte ab 1. Juli 1997 in Darmstadt die Schichtzeiten geändert hatte, konnte der Kläger einen Teil der in die Nacht hineinreichenden Schichten nicht mehr wahrnehmen. Er hätte sonst, weil er keinen PKW besaß und von Frankfurt aus mit dem Zug anreiste, vor ... weiter lesen
Erfurt (jur). Ein Sozialplan kann bei einer beabsichtigten Betriebsstilllegung Abfindungen nur für jene Arbeitnehmer vorsehen, denen Arbeitslosigkeit droht. Eine Sonderprämie für den Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage darf dagegen nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit abhängig gemacht werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 8. Dezember 2015, in Erfurt (Az.: 1 AZR 595/14). Danach können auch jene Beschäftigte eine Sonderzahlung für den Klageverzicht beanspruchen, die im Anschluss an ihrem Arbeitsverhältnis bereits einen neuen Job gefunden haben. Geklagt hatte ein Beamter, der seit der Postreform im Konzern der Deutschen Telekom AG arbeitete. Er wurde ... weiter lesen
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen Die Klägerin betreibt Bordrestaurants in den Zügen der DB AG. Der Beklagte ist als Mitarbeiter im Zugservice mit einer Bruttomonatsvergütung von ca. 4.000,00 DM beschäftigt. Am 14./15. März 1998 war der Beklagte im EC auf der Strecke Dortmund-Mailand-Dortmund als Restaurantleiter eingesetzt. Er war inkassoberechtigt und für die Aufbewahrung der Einnahmen verantwortlich. Auf der Rückfahrt legte er die Brieftasche mit den bis dahin erzielten Einnahmen von 6.368,19 DM in einen unverschlossenen, aber zugezogenen Schiebetürenschrank im Küchenabteil und verließ den Restaurantwaggon für etwa fünf Minuten, um zu telefonieren. Bei seiner Rückkehr war die Kellnerbrieftasche ... weiter lesen
Nachdem beim britischen Reisekonzern Thomas Cook noch vor kurzem von der Kündigung von 1000 Mitarbeitern die Rede war, hat sich die Lage laut Welt Online-Bericht vom 28.11.11 nun wieder entspannt. Durch neue Kredite ist die Zukunft des Unternehmens zumindest vorerst gesichert. Falls dennoch Kündigungen im Zuge des Umbaus des Unternehmens stattfinden sollten, hier einige Hinweise für betroffene Arbeitnehmer. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich immer die Frage: Könnte eine Kündigungsschutzklage helfen? Lohnt sie sich? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich nur raten: Die Klage ist fast immer ratsam, besonders wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Grund: Im ... weiter lesen
Focus online berichtet am 6.12.2011, dass Vattenfall die Entscheidung über die Zukunft von 900 Stellen in Berlin und Hamburg bis zum Jahresende vertagt hat. Entschieden wird darüber, ob die Jobs des Kundenservices ausgelagert werden, oder ob es innerhalb des Unternehmens zu einem Stellenabbau kommt. Im Zusammenhand derartiger Umstrukturierungen kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Was ist den hiervon betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Hat ein Arbeitnehmer die Kündigung erhalten, sollte er sich fragen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Wer sein Arbeitsverhältnis weiterführen, oder zumindest eine möglichst hohe Abfindung erstreiten möchte und zudem eine ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 06.06.2019 zum Aktenzeichen 17 Sa 46/19 entschieden, dass ein sogenannter „Suggar Daddy“ seiner „Arbeitnehmerin“ ein Arbeitszeugnis schreiben muss. Die klagende Frau ist 35 Jahre alt, bezog Grundsicherung für Arbeitssuchende und ist Mutter dreier Kinder im Alter von 19, 12 und 7 Jahren. Eine frühere Mitarbeiterin des „Suggar Daddy“ erzählte diesem im Sommer 2017, sie habe eine Freundin – die klagende Frau -, die einen älteren Mann als „Sugar Daddy“ suche, der sie finanziell unterstütze, sie biete dafür Geschlechtsverkehr an. Am 5. Juni 2017 schickte sie ihm ein Foto der Klagende Frau ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen