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Rechtsanwalt in Lauf an der Pegnitz - Arbeitsrecht
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Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Toni Ivanov: Kann der Diebstahl von geringwertigen Arbeitsmaterialien die fristlose Kündigung begründen? Fachanwalt Bredereck: Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Kavalierdelikt aussieht, kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Verübt ein Angestellter ei¬nen Diebstahl am Arbeitsplatz zulasten des Arbeitgebers, verletzt er zugleich seine arbeitsvertraglichen Pflichten so erheblich, dass der Arbeitgeber einen rechtlich ausreichenden Grund dafür hat, eine fristlose Kündigung auch ohne vorausgehende Abmahnung auszusprechen. Der Grund dafür liegt darin, ... weiter lesen
Erfurt (jur). Arbeitgeber müssen bei behördlich angeordneten flächendeckenden Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie keinen Lohn während des Arbeitsausfalls zahlen. Denn die allgemeine coronabedingte Betriebsschließung stelle eine hoheitliche Maßnahme dar, für die der Arbeitgeber nicht das Risiko tragen muss, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 4. August 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: 5 AZR 366/21). Anders sehe dies jedoch aus, wenn eine im einzelnen Betrieb angelegte besondere Ansteckungsgefahr - etwa infolge der Produktionsmethoden - besteht. Geklagt hatte eine frühere Mitarbeiterin einer Spielhalle in Wuppertal. Da ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der ... weiter lesen
Urlaubsverfall Den Urlaubsanspruch , den Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dem Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhalten, ist als Jahresurlaub ausgestaltet. Am Jahresende muss der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich aufgebraucht sein. Das Bundesurlaubsgesetz fordert in § 7 Abs. 3 hier vom Arbeitnehmer ausdrücklich: Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub aber nicht oder nicht vollständig genommen, verfällt er zum Jahresende . Das Europarecht und der Europäische Gerichtshof haben der deutschen arbeitsrechtlichen ... weiter lesen
• Für Leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz, allerdings gilt es nicht vollumfänglich. • Leitender Angestellte ist, wer zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist. • Die Anforderungen einer sozial gerechtfertigten Kündigung sind wesentlich geringer als bei sonstigen Arbeitnehmern. • Das Arbeitsverhältnis kann bei an sich unwirksamer Kündigung im Kündigungsschutzprozess auf Antrag des Arbeitgebers unter Zahlung einer Abfindung gelöst werden. • Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess braucht nicht begründet zu werden. In der Praxis sollte er dies ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Das Leistungsvermögen nimmt bei Arbeitnehmern im höheren Alter im Vergleich zu jüngeren Kollegen oftmals ab. Deswegen müssen sich ältere Arbeitnehmer aber in der Regel keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Kündigungsschutz Bei mehr als zehn regelmäßig im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz für ältere Arbeitnehmer ganz genauso wie für jüngere. Als zulässige Kündigungsgründe scheiden dann sowohl das Alter als die altersbedingt verminderte Leistungsfähigkeit aus. ... weiter lesen
Gegen Ende eines jeden Jahres zahlen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zu dem laufenden Gehalt ein Weihnachtsgeld bzw. eine Weihnachtsgratifikation. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es allerdings nicht. Ein Arbeitnehmer kann deshalb nur dann die Zahlung von Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber verlangen, wenn er einen solchen Anspruch auf eine anderweitige Rechtsgrundlage stützen kann. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld kommt insbesondere in Betracht: eine Regelung im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine „betriebliche Übung" der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Regelung im ... weiter lesen
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob einem Angestellten einer Landesversicherungsanstalt aus Anlaß der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein tariflicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag zusteht. Der Kläger hatte für den voraussichtlichen Tag der Niederkunft bei der Beklagten bezahlte Freistellung beantragt. Die Beklagte gewährte zwar die Freistellung, lehnte jedoch die Fortzahlung der Vergütung ab. Der Klage auf Zahlung der Vergütung gab das Arbeitsgericht statt, das Landesarbeitsgericht wies sie ab. Die Revision des Klägers blieb erfolglos. Nach § 616 Abs. 1 BGB iVm. § 52 Abs. 1 Buchst. a des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - ... weiter lesen
Arbeitnehmer bereuen es häufig, ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt zu haben. Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in vielen Fällen mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden: Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt ein Arbeitnehmer häufig ohne echte Gegenleistung eine äußerst starke Rechtsposition auf, die mehrere 1.000 EUR Wert sein kann. Außerdem droht dem Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nicht wenige Arbeitnehmer stellen sich deshalb die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, sich von einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen. Wirksamkeitsvoraussetzungen eines ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Gericht erklärte zum Beispiel in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, jedoch auch, dass diese Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. In anderen Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form ... weiter lesen
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09). Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion zugehörig sind. Wenn er einen Mitarbeiter allerdings in Kenntnis seiner fehlenden Religionszugehörigkeit einstellt, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen in der oben zitierten Entscheidung noch einmal festgestellt. Eine christliche Sozialstation ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr ... weiter lesen