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Experten-Ratgeber
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Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die Frage, ob das Umkleiden eigentlich mit zur Arbeitszeit gehört, ist für Arbeitnehmer in Berufen, in denen das täglich dazu gehört, ja durchaus interessant im Hinblick darauf, ob sie dafür auch vergütet werden müssen. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck : Mit der Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht schon wiederholt beschäftigt. Im Zuge dessen hat es z.B. klargestellt, dass es Arbeitnehmern nicht zuzumuten ist, bereits in Dienstkleidung auf der Arbeit zu erscheinen, wenn es sich dabei um besonders ... weiter lesen
Mehr mediale Präsenz von Unternehmen bedeutet heute in der Regel auch vielfältige Präsentation auf der eigenen Homepage oder in sozialen Netzwerken unter Verwendung von Unternehmensvideos als Werbeinstrument (corporate publishing). Auf verschiedene Weise sind Mitarbeiter des Unternehmens Bestandteil dieser Unternehmensvideos. Spätestens beim Ausscheiden eines Mitarbeiters stellt sich dann die Frage, ob und in welchem Umfang auch nach dem Ausscheiden diese Werbemittel weiterhin Verwendung finden können oder aber der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass diese nicht mehr gezeigt werden, jedenfalls nicht unter Abbildung seiner Person. Rechte des Arbeitnehmers Grundsätzlich kommt bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber muss fristlose Kündigung nicht begründen Im Kündigungsschreiben selbst muss der Arbeitgeber erst einmal keine Kündigungsgründe nennen. Wenn der Arbeitnehmer dann aber Kündigungsschutzklage erhebt und es zum Prozess kommt, muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines Kündigungsgrundes darlegen und beweisen können. Sofortige Wirkung der fristlosen Kündigung Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Kündigungsfrist einhält, sondern mit sofortiger Wirkung kündigt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht gegen ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.09.2008, 1 AZR 972/08, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09 Die Gewerkschaft verdi hat ein neues Arbeitskampf-Mittel gefunden, nämlich so genannte Flashmob-Aktionen, die nur in der Einzelhandelsbranche denkbar sind. Personen, die an solchen Aktionen teilnehmen möchten, können hierbei den Gewerkschaften ihre Mobilfunknummer mitteilen, z.B. als Reaktion auf ein sog. virtuelles Flugblatt. Im Falle eines Arbeitskampfes werden sie per SMS gebeten eine bestimmte Einzelhandelsfiliale aufzusuchen, in der Streikbrecher arbeiten. Sie sollen dort durch den Einkauf von etlichen Pfennigartikeln die Kasse blockieren oder aber Einkaufswagen voll beladen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Wegen Kurzarbeit verringerter Lohn darf nicht auch den Lohn während des Urlaubs mindern. Allerdings verringert sich die Anspruchsdauer auf Urlaubsvergütung für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat, urteilte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-385/17). Beides bezieht sich auf den vierwöchigen Mindesturlaub nach EU-Recht, nicht auf weitergehende Ansprüche. Geklagt hatte ein Betonbauer aus Niedersachsen. 2015 war er während des halben Jahres in „Kurzarbeit Null“, hatte also gar nicht gearbeitet und Kurzarbeitergeld bezogen. Betonbauer klagte gegen verringerten Lohn während Urlaubs ... weiter lesen
Hamburg (jur). Ein an einer jüdischen Schule aufgenommenes Totenkopf-Foto muss nicht antisemitisch sein. Das entschied am Mittwoch, 18. September 2013, das Arbeitsgericht Hamburg (Az.: 27 Ca 207/13). Es hob daher die Kündigung eines Hamburger Polizisten auf. Der Polizist war als Objektschützer an einer jüdischen Schule im Stadtteil Rotherbaum eingesetzt. Auf seiner persönlichen Facebook-Seite stellte er ein Foto ein, das vor der Schule einen Totenkopf mit Polizeimütze zeigte. Die Hansestadt Hamburg nahm dies zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Der Polizist hat sich inzwischen bei der jüdischen Gemeinde in Hamburg entschuldigt. Es sei ein – freilich unangemessener – ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Hat man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, muss man innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist verpasst, hat man keine Chance mehr, eine Abfindung zu erzielen. Die Klage können Arbeitnehmer auch selbst einreichen, wenn sie sich aus finanziellen Gründen einen Anwalt nicht leiten können. Das birgt aber das nicht unerhebliche Risiko, dass Fehler passieren (z.B. bei der Bezeichnung des Arbeitgebers), für die dann niemand haftet. Außerdem steht man spätestens im folgenden Gütetermin ohne Anwalt etwas ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.11.2016 – 12 Sa 22/16. Die zunehmend intensivere Nutzung von sozialen Netzwerken und Messengern zum Austausch von privaten und dienstlichen Inhalten bringt viele spannende und nützliche Möglichkeiten mit sich. Arbeitsrechtlich sind damit aber auch gewisse Risiken verbunden, derer sich Arbeitnehmer bewusst sein sollten. Immer dann, wenn im Rahmen der Nutzung von Facebook, WhatsApp und dergleichen ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht, können Pflichten für Arbeitnehmer bestehen, bei deren ... weiter lesen
• Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als 400 € beträgt (Entgeltgeringfügigkeit) oder eine Beschäftigung vorliegt, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im Voraus vertraglich begrenzt wird, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt 400 € übersteigt (Zeitgeringfügigkeit). • Geringfügige Versicherungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten. • Die Arbeitnehmer sind von Lohnsteuer und ... weiter lesen
Übernimmt ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen, liegt eine Umgehung des § 613 a BGB jedenfalls dann nicht vor, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es einen lückenlosen Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer zu gewährleisten. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ... weiter lesen
Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Toni Ivanov: Kann der Diebstahl von geringwertigen Arbeitsmaterialien die fristlose Kündigung begründen? Fachanwalt Bredereck: Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Kavalierdelikt aussieht, kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Verübt ein Angestellter ei¬nen Diebstahl am Arbeitsplatz zulasten des Arbeitgebers, verletzt er zugleich seine arbeitsvertraglichen Pflichten so erheblich, dass der Arbeitgeber einen rechtlich ausreichenden Grund dafür hat, eine fristlose Kündigung auch ohne vorausgehende Abmahnung auszusprechen. Der Grund dafür liegt darin, ... weiter lesen