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Experten-Ratgeber
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Frankfurt/Main (jur). Wenn ein Filialleiter einer Bank seine Mitarbeiter auffordert, krankzufeiern, kann er fristlos entlassen werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. Januar 2013 entschieden (Az.: 6 Sa 944/12). Der Kläger war Leiter einer als „Investment- und Finanzcenter“ geführten Bankfiliale. In dieser Position verdiente der Familienvater 6.083 Euro brutto. Seit seiner Versetzung in die Filiale Anfang 2010 war er wiederholt arbeitsunfähig krank. Auch mehrere seiner 16 Mitarbeiter litten an teils massiven Beschwerden, die teilweise sogar den Einsatz eines Notarztes und einen anschließenden ... weiter lesen
Erfurt (jur). Beginnen freigestellte Beschäftigte eine neue Arbeit bei einem Wettbewerber, müssen sie das erhaltene Gehalt grundsätzlich nicht an ihrem bisherigen Arbeitgeber abführen. Entsprechende Vorschriften im Handelsgesetzbuch, die dies bei „Geschäften" mit Wettbewerbern vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, urteilte am Mittwoch, 17. Oktober 2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 10 AZR 809/11). Denn der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenzunternehmen sei nicht als „Geschäft" anzusehen. Im Streitfall ging es um einen Produktmanager und technischen Leiters aus Baden-Württemberg, dem zum 31. Januar 2010 gekündigt wurde. Im arbeitsgerichtlichen ... weiter lesen
Block-Altersteilzeit: Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters in der Freistellungsphase? Der Kläger war seit 1964 bei der Schuldnerin beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter in H. Mit Wirkung zum 1. November 1999 schloß die Schuldnerin mit dem Kläger einen Vertrag über Altersteilzeit, der ein Jahr Vollarbeit, ein Jahr Freistellungsphase und ein Arbeitsentgelt iHv. mindestens 80 % des Nettovollzeitarbeitsentgelts vorsah. Am 1. Mai 2000 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung beschloß die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Schließung der Niederlassung in H. zum 31. Oktober 2000. Mit Schreiben vom 20. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ich habe immer wieder mit Auftraggebern zu tun, bei denen Betriebsprüfungen anstehen und die sich Sorgen machen im Hinblick auf mögliche Scheinselbstständige. Dabei ist es oftmals so, dass die entsprechenden Mitarbeiter zunächst auch tatsächlich freie Mitarbeiter waren. Dann verändert sich aber die Handhabung in der Praxis immer mehr in Richtung einer Eingliederung in das Unternehmen. Die Mitarbeiter erhalten etwa Anweisungen von Vorgesetzten oder erteilen sogar selbst Weisungen an weitere Mitarbeiter. Ein weiterer Schritt ist das regelmäßige Erscheinen zur Arbeit und Abmelden zur Pause. Mitunter ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wenn man als Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt, ist das in der Regel schon ärgerlich genug. Besonders unangenehm wird es aber, wenn jetzt der Arbeitgeber währenddessen auch noch kündigt. Ist das eigentlich zulässig? Fachanwalt Bredereck: Es gibt kein Kündigungsverbot oder sonst etwas Vergleichbares für die Zeit, in der ein Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt. Ein Krankenhausaufenthalt steht also einer Kündigung des Arbeitgebers nicht entgegen. Eine andere Frage ist dann, ob die Kündigung auch wirksam ist. ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Sofortige anwaltliche Beratung notwendig Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält und vermutet, dass dies im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat erfolgt, sollte sich unbedingt sofort in arbeits- und strafrechtliche Beratung begeben. Die Kündigung kann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Daneben droht aber auch noch eine Strafverfolgung. Strategie schwierig Die günstigste Strategie ist stark vom Einzelfall abhängig. Fehler können hier sehr weitreichende Konsequenzen haben. Wer im Kündigungsschutzverfahren schweigt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus. Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein: Es kommt für die Beurteilung, ob ein freier Mitarbeiter eigentlich als scheinselbstständig und somit als Arbeitnehmer einzustufen ist, nicht maßgeblich auf den Ort an, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Tätigwerden im Home-Office ist der Beschäftigte zwar nicht so sehr in den Betrieb eingegliedert und auch die ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, um so mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
Soweit der Arbeitgeber Ansprüche nicht freiwillig erfüllt bzw. der Arbeitnehmer sich gegen die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wehren will, kann bzw. muss er seine Ansprüche im Wege der Klage beim Arbeitsgericht geltend machen. Grundsätzlich kann man eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ohne Anwalt erheben. In der Regel ist aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, da im Arbeitsrecht viele Besonderheiten zu beachten sind. Soweit ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die Kosten für die Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu tragen, kommt die Beantragung von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
a) Wann ist ein freier Mitarbeiter scheinselbständig? • Als Scheinselbständige bezeichnet man Erwerbstätige, die als Selbständige auftreten, tatsächlich aber aufgrund der faktischen Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zu den abhängig Beschäftigten zählen. Unabhängig von ihrer Bezeichnung als Selbständige sind sie rechtlich gesehen Arbeitnehmer. Für sie sind Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abzuführen. • Ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, wird von den Trägern der Sozialversicherung geprüft. ... weiter lesen