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Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen sachlichen Grund für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG dar. Wenn also zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder auch eines Streits über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede in einer Gerichtsverhandlung ein Vergleich ausgehandelt und vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet oder auflösend bedingt weitergeführt werden soll, ist diese Vereinbarung dann wirksam. Es wird angenommen, dass das Gericht die Wirksamkeit der von ihm selbst verhandelten, meist sogar selbst vorgeschlagenen Befristung selbst geprüft hat, so dass ein angemessener ... weiter lesen
Der Kläger ist Teamleiter bei einem Paketzustellungsunternehmen, der Beklagten. Im September 2014 wurden vor dem Betriebstor Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. "die (Beklagte) behandelt uns wie Sklaven", den "Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und "(Beklagte) kauft sich unternehmerfreundlichen Betriebsrat". Die Beklagte wirft dem Kläger vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache im Oktober 2014 vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ... weiter lesen
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat festgestellt, dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, Ärzte jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. I. Beschwerdeführer (Bf) ist ein 1934 geborener Arzt für Innere Medizin. Seit 1969 war er an einer Universitätsklinik als Oberarzt und außerplanmäßiger Professor tätig. Kurz vor seinem 60. Geburtstag beantragte er erfolglos die Zulassung als Vertragsarzt. Zur Begründung der Ablehnung bezogen der Zulassungsausschuss und die Gerichte sich auf § 98 SGB V und die Zulassungsordnung. Danach ist die erstmalige ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Ursprünglich war beim französischen Atomkonzern Areva noch ein Stellenabbau von 1300 Jobs in Deutschland geplant, wie das Handelsblatt am 19.11.11 berichtete. Mit diesen Sparplänen reagierte der Konzern auf den Beschluss der Bundesregierung, aus der Atomenergie auszusteigen. Neuen Berichten des Handelsblatts zufolge soll sich die Lage des Konzerns nun aber geändert haben. Areva steht kurz davor den Zuschlag für zwei Windkraftprojekte in Deutschland zu bekommen. Mit der geändert Auftragslage steigt auch der Bedarf an Mitarbeitern. Sollte es dennoch zu Kündigungen kommen, folgen hier ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wintereinbruch bedeutet wieder vermehrt Schnee und Eis und damit schwierige Straßenverhältnisse sowie Verspätungen und Ausfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Arbeitnehmer haben dann mit erschwerten Bedingungen bei der Anfahrt zur Arbeit zu kämpfen. Womit müssen Mitarbeiter rechnen, die deshalb verspätet am Arbeitsplatz erscheinen? Verspätung bedeutet keinen Lohn: Wer sich verspätet, kriegt für die Zeit, die er zu spät ist, keine Vergütung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwas für seine Verspätung kann oder nicht. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Was bedeutet eigentlich Krankschreibung? Wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, wird umgangssprachlich in der Regel davon gesprochen, dass er sich krankschreiben lässt. Tatsächlich stellt der Arzt aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, aus der sich ergibt, dass der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung für eine bestimmte Zeit nicht erbringen kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er sich nicht mehr aus dem Bett bewegen dürfte. Heilungsverlauf darf nicht beeinträchtigt werden Die entscheidende Regel in diesem Zusammenhang ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Keine Verpflichtung für Arbeitnehmer zur Auskunft Zunächst einmal sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die konkrete Ursache der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Landläufig wird hier Krankheit gern mit der Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt. Präzise ist es aber, in diesem Zusammenhang von der Arbeitsunfähigkeit zu sprechen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht dazu in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Welche Ursachen das im Einzelnen hat, muss er aber nicht offenlegen. Drohende ... weiter lesen
• In Krisenzeiten sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter, freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. • Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen waren. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Deshalb hat ein von der beruflichen Tätigkeit vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf die weitere private Nutzung eines Dienstwagens, wenn ihm vor der Freistellung zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ein Dienstwagen überlassen worden war und er das Fahrzeug auch privat nutzen durfte. Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs, der dem Arbeitnehmer wegen der Freistellung als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere ... weiter lesen
Es ist allgemein bekannt: Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz. § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ordnet an, dass die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. In Ausnahmefällen, die nicht mit dem Zustand der Arbeitnehmerin im Zusammenhang stehen, kann die oberste Arbeitsschutzbehörde die Kündigung für zulässig erklären. Dies z.B. bei Betriebsschließungen der Fall. Kündigt der Arbeitgeber einer Schwangeren ohne eine solche ... weiter lesen