Kündigungsfrist Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag kann wirksam vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nur aufgelöst werden, wenn die Auflösung schriftlich erfolgt. Dabei wird zwischen einer fristgemäßen (ordentlichen) und einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung unterschieden. Bei einer fristgemäßen Kündigung des Arbeitsvertrages sind von beiden Seiten bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten, die sich im deutschen Arbeitsrecht aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung oder aus der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB ergeben.
Zur Ermittlung der Kündigungsfrist ist zunächst zu prüfen, ob für den zu kündigenden Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag angewendet werden kann, der andere Kündigungsfristen als die gesetzlichen, enthält. Denn ein Tarifvertrag kann kürzere oder längere Kündigungsfristen enthalten und ist somit vorrangig zu berücksichtigen. Für den Fall, dass der Arbeitsvertrag eine günstigere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer enthält, ist diese entsprechend dem Günstigkeitsprinzip ausschlaggebend.
Gibt es keine tarifliche Bindung für den Arbeitsvertrag und sind in diesem auch keine Kündigungsfristen enthalten bzw. auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen, kommt § 622 BGB zum Tragen. Danach gilt für Angestellte und Arbeiter eine einheitliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. bzw. zum Kalendermonatsende. Zusätzlich gilt für die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber bei einer längeren Betriebszugehörigkeit eine entsprechend längere gesetzliche Kündigungsfrist, die je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gestaffelt ist.
Bei allen Fragen rund um das Thema Kündigung von Arbeitsverträgen ist ein Rechtsanwalt für Kündigungsfristen der richtige Ansprechpartner. Mit seinen Fachkenntnissen steht er Arbeitgebern oder Arbeitnehmern kompetent zur Seite und berät seine Mandanten auch, wenn es um die Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist geht. Die Interessen seiner Mandanten vertritt der Rechtsanwalt für Kündigungsfristen auch bei Streitigkeiten vor dem zuständigen Arbeitsgericht.