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Dies hat jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine Rechtsbeschwerde einer 34-jährigen gelernten Damenschneiderin aus dem süddeutschen Raum gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom April 2003 verworfen. Die Betroffene ist Halterin eines aus einem Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von 9,99 t und einem Anhänger bestehenden Zuggespanns, mit welchem sie bundesweit verschiedene Volksfeste und Messen besucht. Aus dem als „Küchenfahrzeug“ ausgebauten Anhänger verkauft sie dort Fleischwaren an Jahrmarktbesucher. Im August 2001 wurde sie auf der BAB A 45 bei Ehringshausen einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei festgestellt wurde, dass der Fahrtenschreiber des Fahrzeuges nicht in ... weiter lesen
Im Geschäftsverkehr – gerade auch im grenzüberschreitenden – kommt es zu Straftaten gegen das Vermögen (Betrug, Unterschlagung, Untreue). Bei diesen fällt es dem Geschädigten gewöhnlich schwer, den Schädiger zu belangen. Im Verfahren vor den Zivilgerichten trägt der Geschädigte die umfängliche Darlegungs- und Beweislast und zunächst einmal die Kosten des Verfahrens. Diese kann er im Obsiegensfalle ganz oder teilweise bei dem Schädiger eintreiben, wenn dieser dann noch über pfändungsfähiges Vermögen verfügt. Zudem sind die Mittel der Sachverhaltsermittlung beschränkt (forensic audit; Befragung von Zeugen, Auffinden von ... weiter lesen
Die schriftliche Begründung steht noch aus. Sicherlich haben Sie ebenso wenig wie auch ich aus der Berichterstattung erfahren, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht das Urteil des Amtsgerichts massiv kritisierte. Sieben Verhandlungstage benötigte er, um den Sachverhalt aufzuklären, die Amtsrichterin nur einige Stunden. Meine Empörung über die Verfahrensweise des Amtsgerichts wurde seinerzeit in der Presse massiv kritisiert. Die Kritik des Landgerichts, ist der Presse keine Zeile wert. Festzustellen ist, dass erstmals durch das Landgericht eine ernsthafte Aufarbeitung des mir zur Last gelegten Sachverhalts betrieben wurde. Dass das Landgericht zu einer anderen als in meinem Sinne ausfallenden rechtlichen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Manipulierte Verfahrensunterlagen und unbearbeitet im Keller gelagerte Klagen – damit hat sich eine Richterin in Nordrhein-Westfalen der Rechtsbeugung schuldig gemacht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 13. Juni 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 4 StR 149/22). Die Karlsruher Richter bestätigten damit einen Schuldspruch des Landgerichts Hagen. Die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe hob der BGH allerdings auf. Die Richterin war in einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen tätig und dort für Familiensachen sowie für Straf- und Bußgeldverfahren zuständig. Als sie im Frühjahr 2018 ein von ihr gefälltes Urteil nicht rechtswirksam dokumentiert und „zu den ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf), der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen. 1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG) am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2017 – 4 Str 422/15 Für diverse Delikte sowie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht ist die Frage relevant, wann sich ein Fahrer eines Autos fahrlässig verhält. Für den einzelnen heißt das konkret: Ab wann sollte ich mich nicht mehr hinter das Steuer setzen? Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und verlangsamt die Reaktionszeit. Die Fahrlässigkeit bezüglich des Führens eines KFZ unter Einfluss der Droge ist folglich eher naheliegend. Die genauen Voraussetzungen waren jedoch bisher unter den Oberlandesgerichten strittig. Der Tatbestand des § 24 Absatz 2 StVG sieht vor, dass ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro kommen Steuerpflichtige nicht mehr mit einer Geldstrafe davon. Denn es handelt sich dann um einen Betrug „in großem Ausmaß“, heißt es in einem am Freitag, 5. Februar 2016, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: 1 StR 373/15). Eine früher höhere Schwelle bei Betrug durch reines Verschweigen gab der BGH auf. Nach dem neuen Urteil ist zudem ein Betrug bei mehreren Steuerarten zusammenzurechnen, wenn er auf einheitliche Falschangaben zurückgeht. Laut Gesetz wird Steuerhinterziehung „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Bei Steuerbetrug ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zu den Themen: • Biermann im Bundestag • Reform des Sexualstrafrechts • Promillegrenze für Radfahrer • Sittenwidriger Stundenlohn in Brandenburg • EuGH-Urteil: kein Harzt IV für Rumänin in Deutschland Biermann schimpft im Bundestag auf die Linke Anlässlich der Feierlichkeiten zum Mauerfall im Bundestag sollte der Liedermacher Wolf Biermann auf Einladung von Parlamentspräsident Lammert singen. Er sprach aber zunächst und nutzte die Zeit für eine heftige Verbalattacke gegen die ... weiter lesen
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat auf Vorlage des 4. Strafsenats die Rechtsprechung zum Bandendiebstahl grundlegend geändert. Nach § 244 StGB, der dem Dieb für verschiedene besonders gefährliche Fälle des Diebstahls schwerere Strafe androht, wird wegen Bandendiebstahls bestraft, wer "als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB). In ihrer bisherigen Rechtsprechung haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Bande im Sinne dieser Vorschrift – sowie anderer Bandentatbestände – bei Vorliegen der ... weiter lesen
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluß vom 26. Oktober 2000 zu der Frage Stellung genommen, in welchem Umfang ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter im Strafverfahren Anspruch auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers hat und ob ihm stets ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte das Amtsgericht Delmenhorst zwei des Deutschen nicht mächtige, mittellose Asylbewerber wegen Ladendiebstählen nach Jugendstrafrecht zu je zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Mit ihren Revisionen rügten die Angeklagten, daß sie vor dem Amtsgericht nicht von Rechtsanwälten verteidigt worden seien; dies sei unter anderem schon wegen ihrer fehlenden Deutschkenntnisse erforderlich ... weiter lesen
1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird. Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen: a) Belegart N b) Belegart O Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen