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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17 Es klingt wie aus einem Hollywood-Film entsprungen, doch auch der deutsche Strafprozess kennt die Beteiligung juristischer Laien. Dabei handelt es sich unterdessen nicht um eine Jury, wie sie aus besagten Streifen bekannt ist, sondern um das sogenannte Schöffenwesen. So existiert unter anderem am Amtsgericht das Schöffengericht. Nach § 29 GVG wird jenes aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei Schöffen gebildet. Zuständig sind diese für alle die Amtsgerichte betreffenden Strafsachen, soweit nicht der Strafrichter entscheidet. Beim Landgericht sind Richter in der großen sowie kleinen Strafkammer ... weiter lesen
Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldig vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben. Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt. Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen. In ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger Im Zivilverfahren besteht bei geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit, beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht PKH = Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht genannt) zu beantragen und sich so die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Anwaltsgebühren ganz oder teilweise von der Staatskasse erstatten zu lassen. Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen. Dazu zählen unter anderem auch Mietstreitigkeiten sowie Kindschafts- und Familiensachen. Im Strafverfahren ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11). Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 2 BvR 2429/18 entschieden, dass ein Untersuchungshäftling in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt ist, wenn der Termin zur Hauptverhandlung nicht verfassungskonform zeitnah erfolgt. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer befindet sich seit Mai 2016 in Untersuchungshaft. Im August 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Im Oktober 2016 ließ die zuständige Strafkammer des Landgerichts die Anklage zur Hauptverhandlung zu und ordnete die Haftfortdauer an. Die ... weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Nach 47 Jahren Gefängnis müssen Gerichte auch bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder eine beantragte Entlassung auf Bewährung ernsthaft prüfen. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 31. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 117/20 und 2 BvR 962/21). Es gab damit der Beschwerde eines heute 79 Jahre alten Mannes statt. Je länger die Haft schon dauere, desto genauer sei ein solcher Antrag zu prüfen und eine Ablehnung zu begründen. Der Beschwerdeführer wurde 1944 geboren und fiel schon in den 1960-er Jahren als Voyeur auf. 1970 drang er nachts in ein Wohnhaus ein, weil er Geschlechtsverkehr mit der Tochter des Hauses haben wollte. Allerdings wurde ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat hat über die Revisionen zweier Angeklagter gegen Urteile des Landgerichts Mühlhausen entschieden, die tödliche Schüsse bei Grenzübertritten an der innerdeutschen Grenze in den Jahren 1950 und 1962 betreffen. Die Verurteilung eines Angeklagten hat der Senat bestätigt, den anderen Angeklagten hat er freigesprochen. Beide Entscheidungen orientieren sich an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 1. Das Landgericht Mühlhausen hat den Angeklagten H. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war am 13. August 1962 als Postenführer im Rang eines Gefreiten der Grenztruppen der DRR bei Eisenach eingesetzt, als der später getötete J. ... weiter lesen