Lagerhaltung
Für ein erfolgreiches Unternehmen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer davon, der den meisten nicht unbedingt als erster in den Kopf kommen mag, ist dabei die Lagerhaltung.
Unter dieser ist schlicht das Aufbewahren von Material oder Produkten in einem dafür vorgesehenen Raum, Gebäude oder Areal zu verstehen. Die Lagerhaltung gehört zum Bestandsmanagement eines Unternehmens.
Ein gut gefülltes und sortiertes Lager verspricht eine rasche und reibungslos verlaufende Produktion bzw. eine zeitnahe Auslieferung der Produkte an den Kunden.
Wird die Lagerhaltung vernachlässigt, wirkt sich dies nicht nur negativ im täglichen Geschäftsablauf aus, sondern kann sogar eine wenig wohlwollende Unternehmensbewertung nach sich ziehen.
Es haben sich verschiedene Lagersysteme etabliert, etwa Last in-First out oder Highest in-First out. Das Thema Lagerhaltung ist also ein Spezialgebiet für sich, über das sich jeder Unternehmer ausreichend informieren sollte. Hilfreich kann hier etwa eine Unternehmensberatung sein.
Wenn es um Lagerhaltung geht, kann es zu diversen rechtlichen Streitpunkten kommen, bei denen meist nur ein Anwalt für Lagerhaltung weiterhelfen kann. Wird zum Beispiel ein Lagervertrag nach § 467 Abs. 1 HGB über eine Fremdlagerung abgeschlossen, können sich hier Probleme bei einer ausbleibenden Zahlung ergeben. Insbesondere dann, wenn der Lagerhalter Gebrauch von seinem Pfandrecht an den bei ihm gelagerten Produkten macht.
Dies ist nur ein denkbares Beispiel von vielen, die mit einer Lagerhaltung einhergehen können. Wenn Sie sich einem Streitfall auf diesem Gebiet ausgesetzt sehen, zögern Sie nicht, sich an einen Rechtsanwalt für Lagerhaltung zu wenden. Dieser wird Ihnen kompetent und verständlich Ihre Rechtslage erläutern können und aufzeigen, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind.