Laux Rechtsanwälte

10719 Berlin (Charlottenburg)
Deutschland
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Gegründet gemeinsam mit meinem Partner, Rechtsanwalt Joachim Laux, ist meine Spezialkanzlei seit 2008 mit dem angriffslustigen Juristenteam deutschlandweit im Haftungs- und Versicherungsrecht aktiv. Wir arbeiten im Zusammenhang mit medizinischen Fragestellungen seit Jahren intensiv an der Waffengleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und Kunden. Für unsere Mandanten geht es dabei um Zahlungen von Versicherungen bei Unfällen mit Personenschäden, bei Berufsunfähigkeit, im Fall von Unfallinvalidität und in der Arzthaftung.
Meine Mandanten wissen: Wir arbeiten immer nur für die Geschädigten- bzw. Versichertenseite. Wir lehnen Kooperationen mit der Versicherungswirtschaft ab und legen im Interesse unserer Mandanten besonderen Wert darauf, gegnerfrei und damit wirtschaftlich unabhängig ausschließlich für unsere privaten Auftraggeber zu arbeiten. Das sehen viele Anwaltskollegen anders und vertreten vorzugsweise beide Seiten, wir jedoch nicht. An der Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Versicherungsrecht leisten wir fachanwaltliche Hilfe und verhelfen unseren Mandanten mit beeindruckenden Erfolgsquoten zu Berufsunfähigkeitsrente, Invaliditätsleistung, Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie Kostenübernahmen für medizinische Behandlungen oder Therapiekonzepte. Es geht um Kompensation in Geld, beispielsweise angemessene Entschädigung der Unfallopfer und der geschädigten Patienten durch Schadensersatz und Schmerzensgeld oder um die dringend benötigte wirtschaftliche Absicherung durch private und gesetzliche Versicherungssysteme in schwierigen Lebenssituationen. Wir sorgen beispielsweise dafür, dass die Menschen bei Invalidität und Berufsunfähigkeit eine reale Chance haben, die Leistungen der Versicherung zu erhalten und nicht erschöpft, zermürbt und wehrlos aufgeben müssen.
Honorarvereinbarungen prägen heute die anwaltliche Praxis im gehobenen Privatkundenbereich. Die festen Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kommen nur noch in gerichtlichen Verfahren als Mindesthonorar zur Anwendung. Unsere Mandanten können flexible Preisgestaltungen erwarten, wir bieten hierzu Pauschal- und Stundenhonorare sowie Festpreis-Beratungen. Die Stundensätze unserer Anwälte liegen zwischen netto 240 € und 350 €.
Kennen Sie unsere Rechtsprodukte für Beratung zum Festpreis? Auf unserer Website finden Sie nähere Informationen zu den Festpreis-Beratungen BASIS (250 €), PREMIUM (1.250 €) und EXKLUSIV (2.250 €).
Wir beraten und vertreten Rechtsfälle bundesweit. Nicht alle Mandanten haben jederzeit die Möglichkeit, Besprechungen in unseren Berliner Büros persönlich wahrzunehmen. Das ist aber auch nicht zwingend erforderlich. Wir sind es gewohnt, die notwendige Kommunikation mit unseren Kunden datensicher und verschlüsselt per WebAkte oder auch per E-Mail, Telefon und Briefpost zu organisieren.
Mit unserer klaren Ausrichtung auf wenige Rechtsgebiete stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch vorgerichtlich und gerichtlich vertretend auf juristisch hohem Niveau zu folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung: Schadensrecht/ Arzthaftungsrecht/ Versicherungsrecht/ Medizinrecht/ Sozialrecht.
Als interdisziplinar arbeitende Fachanwaltskanzlei mit medizin- und versicherungsrechtlichem Schwerpunkt erzielen wir mit unseren spezialiserten Anwälten optimale Erfolge. Durch unsere konzentriete und auf wenige Rechtsgegbiete bezogene Arbeitsweise können wir die für die Durchsetzung Ihres Anliegens notwendigen Synergieeffekte erzielen. Hierdurch ermöglichen wir eine fundierte Mandatsbearbeitung unter optimaler fachanwaltlicher Betreuung.
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht (ARGE) des Deutschen Anwaltsvereines (DAV)
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht (ARGE) des Deutschen Anwaltvereines (DAV)