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Das Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 18.01.2019 zum Aktenzeichen 6 U 61/18 entschieden, dass ein als "Culatello di Parma" in Deutschland vertriebener Schinken als unzulässige Anspielung auf die geschützte Produktbezeichnung "Prosciutto di Parma" so nicht weiter verkauft werden darf.
Der Senat musste sich bei der Entscheidung mit den Details der italienischen Schinkenherstellung befassen. Während "Prosciutto di Parma" eine seit vielen Jahren europaweit geschützte Ursprungsbezeichnung ist, trifft dies auf die aus der gleichen Region stammende Schinkenart "Culatello di Parma" nicht zu. Bei beiden Produkten handelt es sich um aufgeschnittene ... weiter lesen
Im Streit um die richtige Herkunftsbezeichnung für Obst und Gemüse hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen. Danach kommt es für die Bestimmung des Ursprungslandes auf den Ernteort des Lebensmittels an und nicht auf den Ort, an dem wesentliche Produktionsschritte vorgenommen worden sind.
Umstrittener Ursprungsort
Was ist der Ursprungsort eines Lebensmittels? Und ändert sich dieser, wenn Produktionsort und Ernteort auseinanderfallen? Mit diesen Fragen aus dem Lebensmittelrecht hatte sich kürzlich der BGH zu beschäftigen.
Ausgangspunkt war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen niederländischen ... weiter lesen