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Rechtsanwalt in Berlin - Lebenspartnerrecht
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Eine Lebenspartnerschaft ist ein der Ehe ähnliches Rechtsinstitut, das für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften errichtet worden ist. Rechtsfragen hierzu werden allerdings grundsätzlich nicht nach dem Familienrecht aus §§ 1297 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] gelöst, sondern durch das Lebenspartnerschaftsgesetz [LPartG] und dem allgemeinen Zivilrecht. I. Die Begründung der Lebenspartnerschaft Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 LPartG wird eine Lebenspartnerschaft dann begründet, wenn zwei Personen gleichen Geschlechts gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu ... weiter lesen