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Rechtsanwalt für Internationales Recht in Liechtenstein


Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Law Office Tuzla
Regional Bar Association Tuzla has the capacity of a legal entity with the seat in Tuzla. Based on Article 15 of the Law on Lawyer's Profession F BiH, Regional Bar Association Tuzla, at its founding meeting dated July 20, 2002 adopted its Statute which determines organization and way of operating of this Bar.
The lawyer's role as a representative and protector of the rights, freedoms and interests of citizens and legal entities in a democratic society based on the rule of law is very important but challenging. Such role puts him/her in front of a range of moral and legal obligations, equally towards the client as towards courts, legal profession, the public, and the similar, and it requires ... weiter lesen
Zwangsvollstreckungsrecht in Bosnien Herzegowina
Zwangsvollstreckungsrecht
Der juristische Erfolg wird durch das obsiegende Urteil gekrönt. Der wirtschaftliche Erfolg wird jedoch erst durch die Umsetzung dieses Urteiles herbeigeführt. Sofern Ihre Schuldner titulierte Ansprüche nicht aus freien Stücken bezahlen wollen oder bezahlen können, wird zumeist die zwangsweise Durchsetzung Ihrer gerichtlich festgestellten Ansprüche notwendig sein. Hierzu dient die Zwangsvollstreckung in Bosnien Herzegowina , also die notfalls zwangsweise Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung.
Die Zwangsvollstreckungsdurchführung richtet sich dabei zunächst nach der Art des zu vollstreckenden ... weiter lesen
IMMOBILIENERWERB IN SPANIEN WIRD TEURER von Dr. Burckhardt Löber
Das spanische Jahressteuergesetz Nr. 26/2009 bringt wie fast immer Überraschungen. Was den Immobilienerwerb anbetrifft, gelten ab 1. Juli 2010 folgende veränderte Daten:
1. Wer ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauunternehmer erwirbt, zahlt 8% statt bisher 7 % Mehrwertsteuer IVA). Dies bezieht sich auch auf den Erwerb einer dazu gehörigen Garage oder eines Pkw-Stellplatzes.
2. Wer eine Immobilie verkauft, zahlt auf die Wertdifferenz gegenüber dem seinerzeitigen Erwerbspreis 19% des Wertzuwachses statt bisher 18 %. Hierbei werden aber Kosten und Wertverbesserungen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs berücksichtigt. Sonderregelungen gibt ... weiter lesen