Orte
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht in Liechtenstein
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Mit zwei aktuellen Entscheidungen vom 29.10. 2010 - 2 U 208/09 und vom 30.11.2010 - 6 U 2/10 - hat das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt, dass in den Vertrieb von Fondsanlagen eingebundene Banken in jedem Falle verpflichtet sind, Zahlungen offen zu legen, welche sie von der Fondsgesellschaft oder dem von dieser eingesetzten Vertriebsunternehmen für den erfolgreichen Vertrieb der Fondsanteile erhält.
Nach Auffassung des Oberlandesgericht Stuttgart ist es dabei unerheblich, ob die ihren Kunden beratende Bank Vergütungen aus dem Ausgabeaufschlag, aus Verwaltungskosten oder der von dem Kunden selbst geleisteten Einlage erhalten hat. Auch sei nicht entscheidend, ob die Zahlung von der Bank an die Fondsgesellschaft ... weiter lesen
In den vergangenen Monaten mussten viele tausend Anleger die bittere Erfahrung machen, von ihren Bankberatern in der Vergangenheit falsch beraten worden zu sein. Als absolut sicher, mit fester jährlicher Verzinsung angepriesene Produkte, die auch noch einen vertrauenserweckenden Namen, nämlich „Zertifikat", tragen, entpuppten sich auf einmal als hochriskante, spekulative Anlagen, als undurchsichtige Wetten auf Kursverläufe einzelner Aktien oder Aktienindizes, bei denen man als Anleger einen Teil oder sogar das gesamte investierte Geld verlieren kann. Am schwersten hat es ca. 40.000 deutsche Bankkunden getroffen, die von ihren Kundenberatern u.a. bei den Sparkassen, der Dresdner Bank und der Citibank, Zertifikate ... weiter lesen
Anleger, welche vor dem 31.12.2001 geschlossene Fondsanlagen (Immobilienfonds, Medienfonds, Schifffonds usw.) oder aber Schrottimmobilien erworben haben, müssen noch in diesem Jahre ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, um den Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern.
Schadensersatzansprüche gegen solche Anlagen finanzierende Banken, Anlagevermittler und Anlageberater und andere haftende Personen verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt jedoch erst zum Ende des Jahres zu laufen, in welchem der geschädigte Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, also von der Falschberatung und dem Anspruchsgegner, ... weiter lesen
