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Bei Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen hat der Versicherungsnehmer ein „ewiges“ Widerspruchsrecht, wenn er nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Dieses „ewige“ Widerspruchsrecht verstoße nicht gegen die Verfassung, stellte das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 23. Mai 2016 (Az.: 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15) klar. Ein Versicherungskonzern hatte seine Beschwerde gegen das „ewige“ Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen. Es ging um zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte entschieden, dass der Widerspruch gegen eine ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde einer Verbraucherin, deren Darlehenswiderruf vom OLG Schleswig für unwirksam erklärt wurde, hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 16. Juni 2016, dass das OLG Schleswig die Revision zum Bundesgerichtshof hätte zulassen müssen (Az.: 1 BvR 873/15). Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig die Revision nicht zuzulassen, sei eine unzumutbare Einschränkung des Zugangs der Klägerin zur nächsten Instanz. Schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung hätte die Revision zugelassen werden müssen, so das Verfassungsgericht. Das OLG ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über. Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt. ... weiter lesen