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Experten-Ratgeber
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Ohne besondere vertragliche Vereinbarung besteht nach Auffassung des BAG grundsätzlich keine Pflicht des Arbeitgebers, seine Organisationsgewalt so auszuüben, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich nicht verändert. Die Beklagte Arbeitgeber vertrieb Versicherungsleistungen. Dabei arbeitete sie im Zielgruppenvertrieb mit dem Verein „B.“ zusammen. Der Kläger ist angestellter Versicherungsvertreter in diesem Bereich. Für B. tätige Werber werden zugleich als sog. „Beauftragte“ für die Beklagte aktiv und versuchen, mit den Mitgliedern des B. ein Beratungsgespräch über Versicherungen zu vereinbaren. Dieses wird dann von ... weiter lesen
• Für Leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz, allerdings gilt es nicht vollumfänglich. • Leitender Angestellte ist, wer zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist. • Die Anforderungen einer sozial gerechtfertigten Kündigung sind wesentlich geringer als bei sonstigen Arbeitnehmern. • Das Arbeitsverhältnis kann bei an sich unwirksamer Kündigung im Kündigungsschutzprozess auf Antrag des Arbeitgebers unter Zahlung einer Abfindung gelöst werden. • Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess braucht nicht begründet zu werden. In der Praxis sollte er dies ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt. Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen
Beim Arbeitsgericht Köln sind derzeit ca. 200 Klagen gegen die Galeria Kaufhof GmbH anhängig. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Köln Nr. 5/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich: Die Arbeitnehmer wenden sich im Wesentlichen gegen Kündigungen, die in Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Galeria Kaufhof GmbH in Köln ausgesprochen worden sind. Die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat am 14.11.2019 in fünf Verfahren (Aktenzeichen: 8 Ca 4562/19, 8 Ca 4563/19, 8 Ca 4564/19, 8 Ca 4565/19 und 8 Ca 5465/19) entschieden. Das Gericht hat die Kündigungen in diesen Fällen für unwirksam gehalten. Die schriftlichen Urteilsbegründungen stehen noch aus. ... weiter lesen
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments fordert, dass Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern in der Freizeit in der Europäischen Union künftig ein Grundrecht werden soll. Aus der Pressemitteilung des EP vom 15.01.2021 ergibt sich: Die Europaabgeordneten betonen in ihrem Bericht, dass es allen Arbeitnehmern in der EU möglich sein sollte, nach Arbeitsschluss und im Urlaub ihre Arbeitsgeräte abzuschalten, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Insbesondere die Telearbeit, welche während der Corona -Pandemie zum Alltag zahlreicher Europäer geworden ist, habe die Bedeutung einer gesunden Work-Life-Balance unterstrichen. Am 20.01.2021 diskutiert ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Kündigung ist Schriftform erforderlich: § 623 BGB sieht für arbeitsrechtliche Kündigungen ein Schriftformerfordernis vor. Wenn Arbeitnehmer also eine Kündigung erhalten, die nicht mit einer Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist, ist diese Kündigung automatisch unwirksam. Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben: Auch wenn die Kündigung bei fehlender Unterschrift unwirksam ist, sollten Arbeitnehmer (nach Möglichkeit innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung) beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Auf diese Weise ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kann sich auch auf den Zeitpunkt des Betriebsrentenanspruchs auswirken. Ist die Betriebsrente an den Erhalt der gesetzlichen Altersrente gekoppelt, kann diese bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auch erst später beansprucht werden, urteilte am Dienstag, 13. Januar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 894/12). Maßgeblich sei hierfür der Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung. Geklagt hatte eine heute 55-jährige Mitarbeiterin der Ärztekammer Nordrhein. In ihren „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ von 1991 bot die Ärztekammer ihren Beschäftigten eine ... weiter lesen
Ein Konzern entschloss sich, 250 Mitarbeitern des erweiterten Führungskreises der Führungsebenen F 1 und F 2 verbilligt Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms zu gewähren. Der Führungsebene F 2 waren auch zwei angestellte Juristen aus der Konzern-rechtsabteilung zugeordnet, ein dritter Kollege, der ebenfalls dort tätig war, jedoch nicht. Er durfte an dem Optionsprogramm folglich nicht teilnehmen und klagte gegen die Arbeitgeberin auf Erstattung des hypothetisch entgangenen Optionsgewinn von über EUR 500.000,00. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 21.10.2009, AZ 10 AZR 664/08, dass ihm ein entsprechender Schadenersatzanspruch zustand. Es war nach Auffassung des Gerichts zwar ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast dem Inforadio vor kurzem ein Interview geben, in dem es um die Kündigung eines Flugbegleiters von Ryanair ging. Grund soll Rufschädigung gewesen sein. Was ist denn da passiert? Fachanwalt Bredereck: Der betroffene Flugbegleiter soll sich öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Ryanair beschwert haben. Moderne Sklaven hat er die Mitarbeiter von Ryanair genannt. Dabei ging es insbesondere darum, dass Ryanair seine Arbeitsverträge nach irischem Recht schließe und dadurch etwa ständige Erreichbarkeit von seinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Kündigungsschutz greift für Arbeitnehmer nach sechs Monaten Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ... weiter lesen