GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen dieses Beschlusses stellte das OLG wohl zugleich fest, dass dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Zeichnung entstanden ist, aus Prospekthaftung zusteht. Das Gericht verurteilte die Beklagte wohl dazu, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen, diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien und letztlich auch dazu, die Gerichtskosten zu tragen. Wie es scheint, wurde dem Kläger bereits der volle Betrag durch die ... weiter lesen