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Der BGH hat nunmehr mit einer Entscheidung vom 09.07.2013 – II ZR 9/12 – seine Rechtsprechung klargestellt, dass Treuhandkommanditisten, die auch eigene Anteile an einer Gesellschaft halten, bei der Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern haften. Ein Anleger muss ein richtiges Bild über die Kapitalanlage vermittelt bekommen, insbesondere mittels des Verkaufsprospekts. Er muss also über alle Umstände vollständig und verständlich aufgeklärt werden, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. In dem konkret von dem BGH zu entscheidenden Fall war Gegenstand die unzureichende Aufklärung über Vorstrafen der ... weiter lesen
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds „Prorendita Britische Leben 1- 5“ kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt. Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Amtsgericht München hat nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Münchner DCM Deutsche Capital Management eröffnet. Anleger haben allerdings wenig Hoffnung, aus der Verteilung der noch vorhandenen Werte irgendeine Art von Kapitalsicherung erwirken zu können. Auch für eine "Gesundung" der DCM-Fonds bleibt die Insolvenz des Emmissionhauses das falsche Signal. Anleger die Geld aus DCM-Anlagen retten wollen, müssen wohl weiterhin auf die Variante Schadensersatz pochen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Als Gegenstand der Vermögensverwaltung kommen neben Bargeld, Wertpapieren oder Gesellschaftsbeteiligungen auch Immobilien oder Kunstgegenstände in Betracht. Die Vermögensverwaltung kann sowohl von Privaten als auch von Institutionen in Anspruch genommen werden und grundsätzlich alle Vermögensgegenstände erfassen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht einmalige Dienstleistung handelt. Das Kreditinstitut kann aufgrund eines mit dem Vermögensinhaber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene KAGB normiert verschärfte Regelungen für die Anteilsrückgabe offener Immobilienfonds. Dies war vor allem im Hinblick auf die Krisen der vergangen Jahre und die darauf folgenden Abwicklungen einiger offener Immobilienfonds vonnöten, vor allem, da die Anleger teilweise schon jahrelang wohl ihr Geld nicht zurückbekommen können und teilweise auch mit hohen Wertverlusten rechnen müssen. Die neuen Regelungen im KAGB sollen offene Immobilienfonds wieder ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 21. 10.2014, dass sich im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom zum sog. "dritten Börsengang" ein Prospektfehler befindet (AZ.: XI ZB 12/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Es handelte sich vorliegend um eine Beschluss über Rechtsbeschwerden von Anlegern, die Rechtsmittel für ca. 17.000 Kläger eingelegt hatten, d.h. in einem Musterverfahren. Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz können Gegenstand des Musterverfahrens nur Vorfragen zu den einzelnen Klagen der Aktionäre sein, die verallgemeinert werden ... weiter lesen
Aufgrund einer durch den Gesetzgeber kurzfristig gesetzlich vorgegebenen Ausschlussfrist zur Ausübung des Darlehenswiderrufs haben tausende Bankkunden von ihrem Widerrufsrecht bis zum 21.06.2016 Gebrauch gemacht. Viele Bankkunden, welche diese Ausschlussfrist nicht wahrgenommen haben, weil sie von deren Existenz nichts wussten, hadern damit. Nicht selten kann aber auch heute noch ein Widerruf wirksam erklärt werden. Dies gilt im Einzelfall für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Solche Verträge sind von der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht betroffen. Zudem weisen auch sie, genauso wie „Altverträge“, die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Zahlt ein Darlehensnehmer sein Darlehen, für welches mit dem Kreditgeber ein fester Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, diesem frühzeitig zurück, so wird diese gesetzlich festgesetzte Vorfälligkeitsentschädigung dem Kreditinstitut gegenüber fällig. Entgegen der Ansicht vieler Verbraucher ist dieses Vorgehen auch rechtlich nicht zu beanstanden. So können die Kreditinstitute zwar in der Regel das frühzeitig zurückerhaltene Geld wieder ... weiter lesen
Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das neuerliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird es für Anleger ab sofort leichter, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die ... weiter lesen
Mehrere Medien berichten übereinstimmend über Razzien, die vor wenigen Tagen auf Veranlassung des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin, München, Leipzig und der Schweiz den Komplex Picam-Gruppe, Piccor AG, Piccox betreffend durchgeführt worden sind. Zu den insgesamt acht Beschuldigten gehören nach Angaben des Handelsblattes u.a. Thomas Entzeroth, Picam-Vertriebschef und Peter Züllig, Verwaltungsrat der Piccor AG, Baar, Schweiz, ein Anwalt aus Mecklenburg-Vorpommern, ein Wirtschaftsprüfer aus Berlin und ein Bankmanager aus Leipzig. Es besteht der Verdacht der Ermittlungsbehörden, dass die Gelder tausender Anleger, man spricht von bis zu EUR 300 Mio., nicht investiert worden sind. Vielmehr, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Anleger, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten eines Fonds um ihre Investitionen bangen, sind oft nicht schutzlos gestellt. Sind ihnen bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken nämlich verschwiegen worden, haben sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister, der sie beraten hat. Neben einer unzureichenden Aufklärung über Art und Risiken der Beteiligung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine fehlende Aufklärung über sogenannte ... weiter lesen