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Experten-Ratgeber
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Der Bundesgerichtshof hat nunmehr einen Streit beendet, der Instanzgerichte in ganz Deutschland über Jahre beschäftigt hat. Geschädigte Anleger, welche Opfer sog. Schrottimmobilien geworden sind, haben sich in der Vergangenheit bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, die solche Immobilien finanzierten oder in Verfahren gegen die vermittelnden Anlageberater häufig entgegenhalten lassen müssen, dass sie sich durch den Erwerb der Immobilie vereinnahmte Steuervorteile auf ihre Schadensersatzforderungen anrechnen lassen müssen. Der BGH hat nun in seiner Entscheidung vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09 - klargestellt, dass sich ein geschädigter Anleger solcher ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.08.2015 entschied das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg, dass die Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkasse nicht rechtmäßig ist, da die Vorschrift der Bausparkasse kein Kündigungsrecht einräume (AZ.: 10 C 1154/15). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Wie bereits in Artikeln zuvor geschildert, kündigten insbesondere Ende 2014 bzw. Anfang 2015 eine Vielzahl von Bausparkassen hochverzinsliche Altverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da nach Ansicht der kündigenden Bausparkassen nach Ablauf von 10 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") ist einer von zahlreichen geschlossenen Immobilienfonds der IVG Immobilien AG. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar, d.h. Anleger haften als Unternehmer und müssen bspw. das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen. Genau dieses Risiko könnte momentan bei dem im Jahr 2007 aufgelegten IVG Euroselect 14 "The Gherkin" bestehen. Der Fonds beteiligt sich an einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auch der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund scheint von der Krise der offenen Immobilienfonds nicht verschont zu bleiben. Viele offene Immobilienfonds leiden derzeit an Liquiditätsproblemen. Jüngst kam es zu Schließungen und Abwicklungen einiger dieser Fonds. Nun scheint, seit dem 13.06.2012, auch die Rücknahme der Anteile des Target Return ausgesetzt worden zu sein. Die ursprünglich geplante vorübergehende Schließung von drei Monaten soll am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden sein. Von den Initiatoren des Fonds ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Sparkassen Girokonten der NPD nicht mit der Begründung, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kündigen dürfen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt hat. Ein Landesverband der NPD unterhielt bei einer Sparkasse seit März 1999 ein Girokonto. Im August 2000 berichtete das ARD-Magazin "Report" im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über einen Verbotsantrag gegen die NPD über Geschäfte dieser Partei mit Kreditinstituten. Daraufhin kündigte die Sparkasse unter Bezugnahme auf Nr. 26 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen die Geschäftsverbindung. ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Formularklausel in einem Prämiensparvertrag zu entscheiden, die der beklagten Sparkasse ein uneingeschränktes Leistungsbestimmungsrecht für die Höhe des Zinssatzes einräumt. Der klagende Verbraucherverband verlangt die Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in sogenannten Combispar-Verträgen mit Verbrauchern: "Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben." Die unbefristeteten Combispar-Verträge sehen die gleichbleibende monatliche Einzahlung eines bei Vertragsschluß vereinbarten Sparbeitrags bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist und ... weiter lesen
Anleger der Astoria Organic Matters Fonds müssen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Die Fondsgesellschaften sind ebenso insolvent wie das Emissionshaus Astoria Invest AG. Die Hoffnungen auf ein nachhaltiges Investment, das auch noch ordentliche Renditen abwirft, haben sich für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zerschlagen. Stattdessen müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Bereits im November vergangenen Jahres musste über das Emissionshaus Astoria Invest das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Heidelberg eröffnet werden (Az.: w 51 IN 537/16). Im Dezember folgten die Eröffnungen der vorläufigen Insolvenzverfahren über die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es mehren sich Meldungen, wonach die S&K Gruppe zusammen mit einem Partnerunternehmen eine Art Schneeballsystem entwickelt haben soll. Hierdurch sollen viele Anleger geschädigt worden sein. Experten gehen anscheinend davon aus, dass der Schaden im mehrstelligen Millionenbereich liegen könnte. Die Firma S&K ist eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Verdacht des Betruges gegen die Gesellschaft soll sich in letzter Zeit verdichtet haben, sodass sich nunmehr die Staatsanwaltschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger seien daher der Gefahr ausgesetzt, in den kommenden fünf Jahren auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten zu müssen. Bereits vor der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war der CS Euroreal die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen. Nachdem die erste Schließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war, sei eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant gewesen. Die Anleger seien zur Geduld aufgerufen. Die im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: So solle eine Haftung auch fpr solche Verbindlichkeiten bestehen die bereits vor dem Eintritt des Anlegers in die Gesellschaft begründet worden sind. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Im vorliegenden Fall war Zweck der GbR die ... weiter lesen