Lohnpfändung
Bei der Lohnpfändung, oder auch Gehaltspfändung, handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Anders als etwa bei der Kontopfändung, wendet der Gläubiger sich hier direkt an den Arbeitgeber und somit sprichwörtlich an die Quelle des Einkommens. Um ein Pfändungsrecht an der Lohnforderung zu erlangen, muss dem Arbeitgeber ein Pfändungsbeschluss zukommen. Im schlimmsten Fall können sogar mehrere Lohnpfändungen vorliegen, die bedient werden müssen.
Jedoch ist es festgelegt, dass nie das komplette Einkommen gepfändet werden kann. Dies würde die Gefahr einer Schuldenspirale nach sich ziehen und die Situation des Schuldners womöglich noch wesentlich verschlechtern. Bei der Lohnpfändung bleibt also stets ein gewisses Mindesteinkommen bestehen, das dem Schuldner weiterhin ausbezahlt wird und dieser seine Lebenshaltungskosten bestreiten kann.
Entsprechende Regelungen zur Lohnpfändung sind in § 840 ZPO zu finden.
Ein Anwalt für Lohnpfändung kann Sie in jedem Fall rechtlich kompetent beraten. Zum einen, wenn Sie als Schuldner betroffen sind und Ihnen Ihr monatliches Einkommen beschnitten wird, zum anderen aber auch, wenn Sie als Arbeitgeber involviert sind, der im Pfändungsfall den pfändbaren Teil des Entgeltes des Arbeitnehmers zu berechnen hat.
Auch wie Sie als Schuldner eine Heraufsetzung des unpfändbaren Betrages erzielen können, kann in einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Lohnpfändung erörtert werden. Zögern Sie daher nicht, sich zeitnah um rechtlichen Beistand zu bemühen, um so die nötigen Schritte einzuleiten, damit Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Der Restbetrag Ihres Einkommens sollte stets dazu ausreichen, um nicht anderweitig in Zahlungsverzug zu kommen. Damit dies ermöglicht wird, Sie dennoch Ihren Zahlungspflichten gegenüber Ihrem Gläubiger nachkommen, klärt Ihr Anwalt Sie über Ihre Möglichkeiten auf.