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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, sonstige Personen des privaten Rechts, sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, usw. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Steuerbilanz und zahlreiche Korrekturen, die sich jeweils aus den Steuergesetzen ergeben, ermittelt. Bei der ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Will ein Vater nach der Entführung seiner Tochter durch seine frühere Ehefrau gerichtlich die Rückkehr des Kindes erzwingen, kann er die angefallenen Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 4. Mai 2018, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 3024/17 E). Konkret ging es um einen Vater einer heute sechsjährigen Tochter. Seine frühere Ehefrau hatte das Kind im Alter von zwei Jahren nach Südamerika entführt. Um das Umgangsrecht mit seiner Tochter ausüben zu können, wollte der Vater gerichtlich die Rückkehr des Kindes erzwingen. Finanzamt ... weiter lesen
Seither sollen die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden haben. Diese gilt als eine der größten Banken weltweit und verfügt über ein enormes Kundenkapital. Neben den Kundendaten soll auch Schulungsmaterial der UBS entdeckt worden sein, mit welchem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen ... weiter lesen
München (jur). Schwule Ehepaare mit Kinderwunsch können die Kosten für eine Leihmutterschaft nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung absetzen. Denn dem Steuerabzug steht bereits das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft und der fremden Eizellspende entgegen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 5. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 29/21). Geklagt hatte ein verheiratetes schwules Paar aus Westfalen. Die beiden Männer wollten unbedingt ein Kind bekommen. Bei einem der Kläger zeichnete sich wegen des unerfüllten Kinderwunsches eine psychische Krankheit ab. Sie nahmen daher die Dienste einer Leihmutter in Kalifornien in Anspruch. Für die künstliche ... weiter lesen
Münster (jur). Die Kosten einer Ehescheidung sind nach wie vor steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Nach dem Finanzgericht (FG) Neustadt hat dies mit einem am Mittwoch, 10. Dezember 2014, bekanntgegebenen Urteil auch das FG Münster entschieden (Az.: 4 K 1829/14). Beide Gerichte haben aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. 2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ... weiter lesen
Eine Ehescheidung tut weh und bringt häufig auch erhebliche Kosten mit sich. Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf nunmehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. In dem vom Finanzgericht entschiedenen Fall hatte der nunmehr geschiedene Ehepartner Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 8.195 Euro für die Ehescheidung aufgewandt. Die Kosten betrafen nicht nur die eigentliche Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt. Das Finanzamt erkannte die Kosten nur insoweit steuerwirksam an, als ... weiter lesen
Hannover (jur). Wer eine Fortbildung aus eigener Tasche bezahlt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, ist als Folge auch steuerlich bei den Fahrtkosten im Nachteil. Denn die Bildungseinrichtung wird dann zum Arbeitsort, so dass nur die „Entfernungspauschale“ für den einfachen Weg steuerlich geltend gemacht werden kann, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2023 entschied (Az.: 4 K 20/23 ). Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Um an dem Kurs teilnehmen zu können, nahm er bezahlten und unbezahlten Urlaub und baute Überstunden ab. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Bereits in der Vergangenheit wurden Steuer-CDs durch die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden zwecks Verfolgung von Steuersündern angekauft, was bereits zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungen von über 200 Millionen Euro geführt haben soll. Nun soll der Ankauf von insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz durch das Land Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben und auch dieser dürfte sich für die Staatskasse gelohnt haben. Insbesondere die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sehr aufschlussreiche Steuer-CD ausgewertet haben. Diese ... weiter lesen
Im Jahr 2017 ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern deutlich gesunken. 2014 waren es noch rund 38.300 Selbstanzeigen, während es 2017 nur noch ca. 2000 waren – mit direkten Folgen für die Staatskasse. Kann es sein, dass der Staat im Kampf gegen die Steuerflüchtigen die Oberhand verliert oder sinkt ihre Zahl ganz natürlich? Die Macht einer kleinen Compact Disk Viele Steuerbehörden der Bundesländer haben sich in den letzten Jahren Steuer-CDs aus der Schweiz beschafft. Auf diesen waren relevante Daten über die Gelddepots deutscher Bürger auf Schweizer Bankkonten. Mithilfe dieser CDs konnte der deutsche Staat viele Steuersünder auffinden. Auch indirekt übt ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15 Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen
Hamburg (jur). Der Bund soll den Atomkraftwerksbetreibern die umstrittene Brennelementesteuer in Höhe von 2,2 Milliarden Euro zumindest vorerst erstatten. Das jedenfalls hat das Finanzgericht (FG) Hamburg in 27 am Montag, 14. April 2014, zugestellten Beschlüssen vom 11. April 2014 entschieden (Az.: 4 V 154/13). Der Bund kann hiergegen allerdings Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war zu Jahresbeginn 2011 eingeführt worden. Sie wird von den Hauptzollämtern auf die eingesetzten Brennelemente erhoben und sollte ursprünglich zusätzliche Gewinne durch die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken teilweise abschöpfen. Bei ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen