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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Abstimmung haben einige Parteien dem Steuerabkommen wohl nicht zugestimmt. Derweilen wurde das Abkommen in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort sollen weitere Beratungen folgen. Grund für dieses Steuerabkommen sollte die Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes" sein. Es war vorgesehen, dass es rückwirkend eine pauschale Besteuerung für den Zeitraum der letzten 10 Jahre mit einem Prozentsatz zu 21 bzw. bis zu 41 Prozent geben solle. In Zahlen sollte das für den deutschen Staat ... weiter lesen
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. November 2017 - BVerwG 9 C 14.16 Für den ein oder anderen mag es merkwürdig klingen, aber auch eine GmbH kann gemeinnützig sein. Als juristische Person des Privatrechts ist ihr unternehmerischer Zweck in der Regel auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet. Aus dem Umkehrschluss des § 4 Satz 2 GmbHG ergibt sich aber, dass auch eine gemeinnützige GmbH existiert. Dort heißt es, verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung kann die Abkürzung "gGmbH" lauten, was wiederrum für gemeinnützige GmbH steht. Solche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen
Hannover (jur). Die Finanzgerichte sind sich uneinig, ob die Kosten einer Scheidung steuermindernd berücksichtigt werden können. Mit einem am Dienstag, 3. März 2015, veröffentlichten Urteil hat das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover dies verneint (Az.: 3 K 297/14). Abschließend wird nun wohl der Bundesfinanzhof entscheiden. 2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen überwiegend ausgeschlossen. Eine Ausnahme ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Betrieb bestehender Internetseiten darf auch aus steuerlichen Gründen in andere EU-Staaten verlagert werden. Missbräuchlich ist es nur, wenn durch eine entsprechende Lizenzvergabe der tatsächliche Sitz des Betreibers nur verschleiert werden soll, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-419/14). Danach dürfen die Finanzbehörden bei ihren Ermittlungen auch auf Erkenntnisse zurückgreifen, die in einem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren gewonnen wurden, solange die Grundrechte gewahrt werden. Im Streitfall geht es um eine von dem ungarischen Unternehmen WML entwickelte Internetplattform. Dort konnten Models aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Vermehrt sollen sich Anleger in der Vergangenheit Investitionen in Medienfonds zugewandt haben. Bei Medienfonds handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Beteiligte Anleger sollten dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt werden. Zum Zwecke der Kundengewinnung solle wohl zum Zeitpunkt der Zeichnung damit geworben worden sein, dass erhebliche Steuervorteile für Anleger bestünden. Es soll sich allerdings in der Folge alsbald herausgestellt haben, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ob Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen müssen ist abhängig von dem positiven oder negativen Ausfall des Unterschiedsbetrages. Generell ist der Anleger verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Dies ist unabhängig von dem Ergebnis. Unter dem Unterschiedsbetrag versteht man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Viele Anleger beteiligten sich in der Vergangenheit an diesen, um an den Ergebnissen, die diese durch die Medienfonds finanzierten Filme einspielen, teilzuhaben. Offenbar wurden auch viele Anleger durch die wohl in Aussicht gestellten steuerlichen Vorteile gelockt. In kurzer Zeit stellte sich jedoch heraus, dass die erhofften Ergebnisse nicht würden erzielt werden können. Bei vielen Medienfonds kamen Unsicherheiten in Bezug auf die wohl versprochenen ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
Köln (jur). Sagen Kollegen die Teilnahme an einer Betriebsfeier kurzfristig ab, darf dies steuerlich nicht zulasten der feiernden Arbeitnehmer gehen. Zur Berechnung der Lohnsteuer müssen die Aufwendungen auf alle ursprünglich angemeldeten Arbeitnehmer und nicht auf die tatsächlich Feiernden umgelegt werden, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 3. September 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 870/17). Die Kölner Richter stellten sich damit ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzrichter. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Jahr 2016 einen Kochkurs als betriebliche ... weiter lesen
Münster (jur). Wenn ein Verstorbener einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie vermacht, ist der Wert für die Erbschaftsteuer geringer anzusetzen als der rechnerische Anteil. Für die schlechtere Verwertbarkeit eines Miteigentums ist ein „Marktanpassungsabschlag“ anzusetzen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 16. Januar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 1201/21 F). Der Kläger hatte 2016 zusammen mit seinem Bruder die Hälfte eines Hausgrundstücks geerbt. 2019 starb der Miteigentümer. Im Wege des Vermächtnisses vermachte er dem Kläger seinen hälftigen Miteigentumsanteil. Ein Vermächtnis ist eine testamentarische ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16) Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen